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R 63: § 10 Absatz 2 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

R-Satz:
R 63

Wortlaut des R-Satzes:
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen

Einstufung:
Reproduktionstoxisch Kategorie 3

Norm:
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Art. / §:
§ 10 Absatz 2

Zuordnung:
Verordnung

Zuständigkeit:
BMUB

Internetadresse:
www.bmub.bund.de

Umsetzung EU-Recht:

Normadressat:
Allgemein

Anknüpfungspunkt:
Einstufung

Bezugsnorm:
GefStoffV

Rechtsfolge:
Handlungspflicht

Erläuterung:
Einträge von entsprechenden Schadstoffen in den Boden sind, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, zu begrenzen.

Kommentar:
---

Stand der Norm:
02.10.2017

Mehr zu Rechtsfolgen der Einstufung

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