Arbeitsbedingungen im Backbetrieb verbessern (ASI 10.2)

Mit der Handlungshilfe "Arbeitsbedingungen im Backbetrieb verbessern" können primär kleine, handwerklich arbeitende Betriebe ihre Arbeitsabläufe optimieren. Dadurch wird sichergestellt, dass Gefährdungen, Risiken und unnötige Belastungen im Betrieb frühzeitig erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Mit der Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung "Arbeitsbedingungen im Backbetrieb verbessern" können primär kleine, handwerklich arbeitende Betriebe ihre Arbeitsabläufe optimieren.

Dadurch wird sicher gestellt, dass die Gefährdungen, Risiken und unnötige Belastungen im Betrieb frühzeitig erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden. Damit kommt der Unternehmer seinen Aufgaben in Bezug auf den Arbeitsschutz nach: Der Unternehmer muss die mit den einzelnen Arbeiten verbundenen Gefährdungen ermitteln. Das klingt aufwändiger, als es tatsächlich ist. Denn: Vieles wird ohne hin schon getan, sonst würde der Betrieb gar nicht laufen.

Die Handlungshilfe "Arbeitsbedingungen im Backbetrieb verbessern" besteht aus 7 Bereichen (A und G) mit jeweils verschiedenen Bausteinen. Die Themenbausteine der Bereiche A und B sollten auf jeden Fall alle bearbeitet werden. In den Bereichen C bis G werden die Bausteine ausgewählt, die auf den Betrieb zutreffen.

Kursiv gedruckte Hinweise am Ende eines Check-Punktes weisen auf Arbeits-Sicherheits-Informationen bzw. Arbeitshilfen der BGN hin. Sie sind im Internet unter www.bgn.de und auf der aktuellen BGN-DVD und verfügbar.

Weiter zur Handlungshilfe

Anbieter:BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (10.7) Herstellung von Back- und Teigwaren

Tätigkeit / Arbeitsplatz

  • Backbetriebe
  • Verkaufsstellen für Backwaren

Bearbeitungsdatum 01.08.2017
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

  • Fragebogen
  • Verfügbar als... Druckschrift, Download
  • Für Mitgliedsbetriebe kostenfrei
  • Verfügbar in... deutsch

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