Handlungsanleitung Betriebliche Gefährdungsbeurteilung (ASI 10.0)

Die Handlungsanleitung beschreibt die Planung, Durchführung und Dokumentation einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Sie enthält Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und zur Zielsetzung von Gefährdungsbeurteilungen. Das Vorgehen bei der Ermittlung von Gefährdungen, bei der Festlegung von Maßnahmen und bei der Prüfung der Wirksamkeit wird ausführlich und anhand von Beispielen beschrieben. Außerdem enthält die Anleitung Hinweise, wie Gefährdungsbeurteilungen als zentrales Instrument zum betrieblichen Risikomanagement eingesetzt werden können. Zusätzlich findet man darin Formblätter für die Dokumentation der Beurteilung, einen branchenübergreifenden Gefährdungskatalog sowie ein Begriffsglossar.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

„Gefährdungsbeurteilung" ist als zentrale Forderung in sämtlichen modernen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Unter Gefährdungsbeurteilung wird dabei die Ermittlung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen, die Bewertung der Risiken und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen verstanden. In der Regel muss das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und auf Verlangen vorgelegt werden.

Für die Betriebe stellt sich natürlich die Frage, wie eine solche Beurteilung durchzuführen ist, welchen Umfang sie haben sollte und wie eine geeignete Dokumentation auch unter den Aspekten der Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit aussehen kann. Eine Antwort auf diese Fragen gibt die vorliegende Arbeitssicherheits-Information (ASI). Sie enthält Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sowie Hinweise zur Organisation, Methodik und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Außerdem enthält sie einen umfassenden Gefährdungskatalog sowie Vorschläge zur Gestaltung der Dokumentation.

Diese Handlungsanleitung „Betriebliche Gefährdungsbeurteilung" wird durch branchen- und themenspezifische Hilfestellungen untersetzt und detailliert. In diesen Handlungshilfen werden bereits branchentypische Gefährdungen aufgelistet und verschiedene geeignete Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Allerdings kann eine solche Auflistung nicht die gesamte Bandbreite betrieblicher Gefährdungssituationen abdecken. Daher wird empfohlen, auch bei der Verwendung der branchenspezifischen Hilfen die in dieser Handlungsanleitung beschriebenen Grundsätze zu beachten und die Gefährdungsbeurteilung betriebsbezogen zu erweitern.

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Anbieter:BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (I) GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE
  • (10) Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
  • (11) Getränkeherstellung
  • (12) Tabakverarbeitung

Bearbeitungsdatum 01.06.2016

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