Praxishilfe-Ordner "Arbeitsschutz mit System"

Der Praxishilfe-Ordner „Arbeitsschutz mit System“ erleichtert es, den Betrieb auch in Sachen Arbeitsschutz erfolgreich zu organisieren Durch ihn werden auf einfache Weise Möglichkeiten zur Optimierung der betrieblichen Organisation erkennbar und nutzbar. Ziele sind gleichzeitig mehr Sicherheit und Gesundheit, Rechtssicherheit und wirtschaftlicher Erfolg. Denn wenn Strukturen und Abläufe im Betrieb sicher und gesundheitsgerecht gestaltet werden, dann wirkt sich dies auch auf Aspekte wie Motivation, Produktqualität und Kundenzufriedenheit positiv aus.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Effizient organisierter Arbeitsschutz wird als Wettbewerbsfaktor immer wichtiger. Denn Produktivität und Qualität hängen entscheidend von der Gesundheit und Motivation der Menschen ab, die im Betrieb arbeiten. Im Spannungsfeld zwischen Kundenforderungen und Rechtspflichten können betriebliche Abläufe nur störungsfrei laufen, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz praxisgerecht berücksichtigt werden.

Der Praxishilfe-Ordner ist in fünf übersichtliche Kapitel gegliedert. Die Kapitel orientieren sich an den betrieblichen Prozessen und umfassen die wesentlichen Aspekte des Arbeitsschutzes. In jedem Kapitel sind verwandte Themen in (insgesamt 19) Abschnitten zusammengefasst. Anhand weniger Fragen und Hinweisen wird in kürzester Zeit erkannt, wie Verbesserungen bei Sicherheit und Gesundheitsschutz möglich sind.

Als Hilfe für die Umsetzung in Ihrem Betrieb existieren zu jedem Abschnitt einige praxisgerechte Arbeitshilfen. Diese und viele weitere Umsetzungshilfen, die problemlos an Ihren Betrieb anpassbar sind, enthält die beiliegende CD.

Die ausgewählten Arbeitshilfen und andere wichtige Unterlagen können zwischen den vorbereiteten Registerblättern am Ende des Ordners thematisch gegliedert abgelegt werden. So entsteht mit geringem Aufwand ein individuelles Handbuch, das hilft, die für Sicherheit und Gesundheit relevanten Prozesse zu steuern.

Die Kommentierung der Fragen und der modulare Aufbau der Handlungshilfe ermöglicht, dass die unterschiedlichen Betätigungsfelder und Größen der Mitgliedsbetriebe abgedeckt sind.

Gliederung:

Führen und Organisieren

1.1 Unternehmensziel Sicherheit und Gesundheit

1.2 Organisation, Verantwortung, Aufgaben

1.3 Sicherheitsfachkraft, Betriebsärztin/-arzt, Beauftragte

1.4 Arbeitsschutzausschuss, Arbeitskreise

Risiken beurteilen und vermeiden

2.1 Gefährdungsbeurteilung

2.2 Maßnahmenplanung, Verbesserungen

Beschäftigte einbinden

3.1 Qualifikation, Eignung, Leiharbeit

3.2 Arbeitsmedizinische Aspekte

3.3 Aktionen, Ideen, Zusammenarbeit

3.4 Unterweisung, Training

3.5 Schulung, Weiterbildung

3.6 Gesundheit im Betrieb

Abläufe festlegen

4.1 Wichtige Unterlagen, Informationsfluss

4.2 Planung, Einkauf, Fremdfirmen

4.3 Anweisungen, Erlaubnis

4.4 Regelungen für Störungen und Notfälle

Bewerten und Verbessern

5.1 Geplante Begehungen und Prüfungen

5.2 Ereignisse, Unfälle, Krankheiten

5.3 Bewertung von Organisation und Ergebnis

Aufgrund des analogen Aufbaus kann ergänzend der Praxishilfe-Ordner "Gerüstet für den Notfall" eingesetzt werden.

Weiter zur Handlungshilfe

Anbieter:BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (0) Branchenübergreifend

Bearbeitungsdatum 22.12.2015
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

  • Handbuch/Leitfaden, Checkliste, Fragebogen
  • Verfügbar als... Druckschrift
  • Kosten: 50,00 € (Mitgliedsbetriebe jeweils ein Freiexemplar, weitere 25 €)
  • Verfügbar in... deutsch

Handlungshilfe enthält...