Merkblatt M 054 "Styrol, Polyesterharze und andere styrolhaltige Gemische" (DGUV Information 213-081)

Das Merkblatt beschreibt die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Styrol. Ein Schwerpunkt ist die Auswahl der richtige Raumlufttechnischen Maßnahmen. Dies unterstützt ein Anhang mit acht Beispielen aus der Praxis.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Das Merkblatt behandelt Tätigkeiten mit Styrol und styrolhaltigen Gemischen wie styrolhaltigen Reaktionsharzen (ungesättigte Polyesterharzen = UP-Harze, Vinylesterharze = VE-Harze).

In erster Linie soll es jedoch die Vorgesetzten unterstützen bei der

  • Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, einschließlich der Prüfung, ob Ersatzstoffe oder -verfahren vorhanden sind und angewendet werden können
  • Festlegung der zum Schutz des Menschen und der Umwelt erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensregeln
  • Festlegung des Verhaltens im Gefahrenfall
  • Festlegung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Festlegung der sachgerechten Entsorgung
  • Ausarbeitung der Betriebsanweisung und
  • Durchführung der mündlichen Unterweisungen.

Als Ergänzung der Betriebsanweisung kann es den Beschäftigten zur Information über Gefährdungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen dienen.

Bis Mai 2014: BGI 613

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Anbieter:BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefahrstoffe
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • physikal.-chemische Gefährdungen (z. B. Brand und Explosionsgefährdungen, unkontrolliert chem. Reaktionen)
  • Hautkontakt mit Gefahrstoffen (Feststoffe, Flüssigkeiten, Feuchtarbeit)
  • Mangelnde Hygiene beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • Einatmen von Gefahrstoffen (Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube einschl. Rauche)
  • Explosionsfähige Atmosphäre
  • Brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
  • Klima (z. B. Hitze, Kälte, unzureichende Lüftung)

Branche

  • (0) Branchenübergreifend

Tätigkeit / Arbeitsplatz

  • Laminieren

Bearbeitungsdatum 21.08.2011
Für Kleinbetriebe empfohlen

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  • Für Mitgliedsbetriebe kostenfrei
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