App "Ergänzende Gefährdungsbeurteilung"

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat für ihre Mitgliedsbetriebe eine App für Smartphones und Tablet-Computer entwickelt. Mit ihr kann eine "Ergänzende Gefährdungsbeurteilung für Bau- und Montagestellen, Messe-Baustellen und Filmsets" direkt vor Ort erstellt werden.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Cover für  App "Ergänzende Gefährdungsbeurteilung"

Mit der App "Ergänzende Gefährdungsbeurteilung" kann die im Betrieb erstellte Gefährdungsbeurteilung sehr einfach um aktuelle Informationen von der Baustelle ergänzt werden. Die fertige „Ergänzende Gefährdungsbeurteilung“ lässt sich direkt aus der App heraus als PDF-Dokument per E-Mail an den Betrieb senden. Das PDF-Dokument kann im Büro weiter ergänzt und editiert werden. Sie ist somit ein komplettierendes Element Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Die App steht im App-Store von Apple, für Geräte mit Android-Betriebssystem im Google-Play-Store und nun auch im Microsoft Store für "Windows Phone Apps" kostenfrei zum Download bereit.

Weiter zur Handlungshilfe

Anbieter:BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (0) Branchenübergreifend

Tätigkeit / Arbeitsplatz

  • Bau- und Montagestellen
  • Filmsets
  • Ausästarbeiten
  • Veranstaltungstechnik/ Messebau
  • Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung zum Schutz vor dem Coronavirus
  • Durchführung der "Dokumentation der Maßnahmenkontrollen" auf Bau- und Montagestellen im Netzbetrieb für Strom; Gasversorgung; Wasserversorgung; Kanalisation und Fernwärme

Bearbeitungsdatum 03.06.2016
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

  • Interaktive Anwendung
  • Verfügbar als... Anwendungssoftware (Mobile App.)
  • Verfügbar in... deutsch

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