Checkliste zur Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen in Textilrecycling-Betrieben

Die Checkliste gilt für Arbeitsplätze in Betrieben, in denen im Rahmen des Recyclings von Textilabfällen die Verfahren Sortierung, Fertigung von Putzlappen, Herstellung von Reißfasern und Vliesstofffertigung angewendet werden. Sie basiert auf der Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen beim Textilrecycling". Diese wurde auf der Grundlage umfangreicher Arbeitsplatzmessungen von BauA, Messstellen der Länder und Berufsgenossenschaften erstellt.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Die vorliegende Checkliste basiert auf der Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis. Diese wurde auf der Grundlage umfangreicher Arbeitsplatzmessungen von BauA, Messstellen der Länder und Berufsgenossenschaften erstellt.

Bei Einhaltung aller Anforderungen dieser Checkliste können folgende Befunde für die Gefährdungsbeurteilung übernommen werden:

  • Die Arbeitsplatzgrenzwerte für einatembaren und alveolengängigen Staub werden eingehalten.
  • Belastungen durch weitere Gefahrstoffe treten nicht auf.
  • Belastungen durch Dieselmotoremissionen (krebserzeugender Gefahrstoff Kat. 2 ohne AGW) werden durch Verwendung von Partikelfiltern nach dem Stand der Technik minimiert.

Sie können damit auf eigene Arbeitsplatzmessungen verzichten.

Nach Ausfüllen der Checkliste können Sie auf einen Blick feststellen, ob Sie für die in Ihrem Betrieb durchgeführten Tätigkeiten im Textilrecycling ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen haben und damit die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllen sowie die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) einhalten.

Diese Checkliste gilt auch für täglich anfallende Reinigungs- und Wartungsarbeiten. Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten im Rahmen von Betriebsstörungen sind ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen.

Im Falle der Vliesstofffertigung gilt die Checkliste nur bis zur Abnahme der Vliesstoffe von den Fertigungsanlagen.

Checkliste zur Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen in Textilrecycling-Betrieben (PDF, 421 KB)

Anbieter:BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefahrstoffe
  • Biologische Arbeitsstoffe

Branche

  • (13) Herstellung von Textilien

Bearbeitungsdatum 02.02.2010
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

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