Weiterentwicklung der Arbeitsschutzsysteme

Was hilft - und was muss sich ändern? Die BAuA erforscht, wie angemessen und wirksam die Strukturen und Prozesse des Arbeitsschutzes derzeit sind und ob sie im Zuge des Wandels der Arbeitswelt angepasst werden sollten.

Zwei Männer stehen hinter einer Glasscheibe in einem Produktionsbetrieb. Einer trägt eine gelbe Warnweste und ein Klemmbrett. Die beiden diskutieren angeregt.
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Klares Ziel – komplexe Zusammenhänge

In Deutschland sorgt ein komplexes Geflecht aus Vorschriften und Regeln für menschengerechte und sichere Arbeitsbedingungen. Damit diese ihre Wirkung entfalten, braucht es eine gelingende Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Dazu zählen Arbeitgebende, Beschäftigtenvertretungen, Führungskräfte, Beschäftigte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere Arbeitsschutzfachleute sowie das Aufsichtspersonal der Arbeitsschutzverwaltungen der Länder und der Unfallversicherungsträger. Sie alle sind Bestandteile des Arbeitsschutzsystems und haben jeweils unterschiedliche Rollen, Rechte und Pflichten.

Zusätzlich wirken gesellschaftliche und technologische Veränderungsprozesse wie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, demografischer Wandel und Klimawandel auf die Arbeitswelt von heute und morgen ein. Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, muss der Arbeitsschutz ein lernendes System sein und sich kontinuierlich an neue Gegebenheiten anpassen.

Die Rolle der BAuA

Die BAuA untersucht deshalb aus verschiedenen Perspektiven und mit unterschiedlichen Methoden, wie angemessen und wirksam Strukturen und Prozesse des Arbeitsschutzes derzeit sind – und ob sie im Zuge des Wandels der Arbeitswelt angepasst werden sollten. Beispielsweise durch die Erhebung quantitativer Daten und Analysen repräsentativer Befragungen Anderer gewinnen wir Erkenntnisse zu betrieblichen Arbeitsschutzstrukturen und der Verbreitung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Welche Regeln und Maßnahmen wirken, welche nicht? Wie steht es um die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben? Welche Einflussgrößen und Rahmenbedingungen tragen dazu bei, dass Betriebe ihre Arbeit sicher und gesund gestalten?

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Die BAuA erforscht, wie Arbeitsschutzstrukturen, -prozesse und -instrumente an die wachsende Komplexität der Arbeitswelt, insbesondere durch digitale Technologien und Künstliche Intelligenz, angepasst werden können, um zukunftssichere, präventive Lösungen zu entwickeln. Ein ausführlicher Artikel dazu findet sich in der BAUA: AKTUELL - AUSGABE 3/2024 auf Seite 3.

Unsere Aktivitäten

Einflussgrößen auf die Präventionspraxis

Instrumente des Arbeitsschutzes sind je nach sozialen und dynamischen Kontextbedingungen unterschiedlich auszugestalten. Eine Vielzahl von Faktoren wirkt hier zusammen und nimmt Einfluss auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Zu diesen Einflussgrößen gehören neben strukturellen Merkmalen und Arbeitsabläufen auch die Handlungsorientierungen, Motive und Einstellungen der Akteure. Entsprechend ist es notwendig, die betrieblichen Zielgruppen in die Umsetzung des Arbeitsschutzes einzubeziehen.

Arbeitsschutzmaßnahmen können einerseits die Technik, die Organisation und die Arbeitsabläufe verändern, andererseits aber auch das Verhalten und die Einstellungen von Beschäftigten und Führungskräften. Technik, Organisation und Arbeitsabläufe variieren nach Branche und Betriebsgröße, während die Einstellungen von Führung und Belegschaft zugleich von der jeweils vorhandenen Präventionskultur geprägt werden und Ausdruck dieser Präventionskultur sind. So bestimmt ein breites Spektrum an Faktoren die Ausgestaltung des Arbeitsschutzes mit.

Methodische Zugänge

Mit diesen Erläuterungen sollte deutlich werden, dass in der Arbeitsschutzpraxis Sachverhalte und die damit zusammenhängende Wirksamkeit kontextabhängig gesehen werden müssen. Der Begriff der Evidenz bietet einen Orientierungsrahmen, um die Wirkungsketten komplexer Interventionen im Kontext untersuchen zu können (siehe Grafik "Erweitertes Evidenz-Prisma"). Allgemein ist mit dem Begriff Evidenz die höchste Gewissheit eines Sachverhalts gemeint.

Darstellung in Anlehnung an Elkeles / Broesskamp-Stone 2010: Evidenzbasierte Gesundheitsförderung. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): Leitbegriffe der Gesundheitsförderung. Köln.

Zwar erfordert die Evidenz von Kausalität grundsätzlich eine Vergleichsgruppe, die weder vorher noch nachher von der Maßnahme betroffen ist und sich bezüglich sozialstruktureller Variablen zugleich möglichst nicht von der Interventionsgruppe unterscheidet, mit der die Maßnahme durchgeführt wird. Da die Bildung von Kontrollgruppen aber häufig schwierig oder aus ethischen Gründen überhaupt nicht möglich ist, können anspruchsvolle statistische Verfahren ggf. eine Alternative darstellen. Diese quantitativen Methoden erlauben in Wirkungsforschung und Evaluation in der Regel aber keine Aussagen zum Ursache-Wirkungs-Verhältnis, das sich hinter den statistischen Korrelationen verbirgt.

Auch mit qualitativen Methoden wie zum Beispiel leitfadengestützten Interviews, die inhaltsanalytisch oder mit rekonstruktiven Verfahren, beispielsweise entlang der Grounded Theory Methodology (GTM), ausgewertet werden, können mögliche Wirkungszusammenhänge beleuchtet werden. Qualitative Methoden helfen zudem, ein Verständnis für die Gründe der Wirksamkeit einer Maßnahme auf eine oder mehrere abhängige Variablen zu entwickeln. Auch die Beleuchtung komplexer Wirkungszusammenhänge zum Zwecke der Theoriebildung ist mit qualitativen Methoden möglich. Sie sind deshalb gerade für explorative Wirkungsforschung gut geeignet. Explorative Wirkungsforschung kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn die Wirkungen einer Intervention oder die relevanten Einflussfaktoren der empirischen Präventionspraxis von Betrieben zunächst unklar sind.

Aus den Ergebnissen explorativer Forschung können Hypothesen zum Zusammenwirken hemmender und fördernder Faktoren einer effektiven Arbeitsschutzpraxis entwickelt werden. Diese theoretischen Annahmen bzw. Wirkungsmodelle werden gegebenenfalls im Rahmen von Mixed-Method-Designs quantitativ weiter abgesichert.

BAuA-Fokusgruppe Interventionsforschung

Wirkungszusammenhänge beleuchtet die BAuA auch mit Interventionsforschung. Sie umfasst die Konzeption, Durchführung und Wirkungsanalyse von Maßnahmen. Im Kontext der BAuA handelt es sich dabei überwiegend um Interventionen im betrieblichen Kontext, die eine menschengerechte und gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeit fördern sollen. Im weiteren Sinn können auch politische Maßnahmen als Intervention betrachtet werden, die es zu evaluieren gilt. Zentrales Element der Interventionsforschung ist die Anwendung von randomisierten kontrollierten Studien.

Die Fokusgruppe Interventionsforschung besteht seit Juni 2021 und verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: die Expertise der BAuA in diesem Bereich bündeln und den bereichs- und fachübergreifenden Austausch fördern. Dreimal im Jahr kommen die Mitglieder der Fokusgruppe zusammen und tauschen sich zu verschiedenen Aktivitäten der Interventionsforschung an der BAuA aus. Dabei werden sowohl methodische Designs der Interventionsforschung, als auch inhaltliche Fragestellungen und organisatorische Abläufe aus aktuellen Forschungsprojekten der Teilnehmenden diskutiert.

Technischer und organisatorischer Arbeitsschutz: Chancen durch Digitalisierung

Die Mehrzahl der Betriebe denkt technischen und organisatorischen Arbeitsschutz aktuell noch als getrennte Themen. Dabei liegen in der Verknüpfung beider Aspekte ungenutzte Potenziale für eine menschzentrierte und praxistaugliche Arbeitsgestaltung – insbesondere dort, wo innovative digitale Technologien ins Spiel kommen. Um Betriebe in eine sichere Zukunft mitzunehmen, ist es notwendig, deren Bedarfe aufzugreifen, die Vorteile integrierender Lösungen zu verdeutlichen – z. B. durch eine einfachere Umsetzung gesetzlicher Anforderungen wie der Gefährdungsbeurteilung – und zugleich die Sensibilität für neue, digitalisierungsbedingte Gefährdungen zu erhöhen.

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Durch die Verknüpfung von Arbeitsschutzprozessen, digitalen Tools und Künstlicher Intelligenz ergeben sich neue Chancen für den Arbeitsschutz. Dabei sind eine menschzentrierte Gestaltung und klare Verantwortungsregelungen entscheidend. Ein ausführlicher Artikel dazu findet sich in der BAUA: AKTUELL - AUSGABE 3/2024 auf Seite 7.

Forschung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV) ist ein wichtiger Bestandteil der Prävention in Betrieben. Das Präventionspotenzial eines ganzheitlichen Ansatzes der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird seit Langem propagiert und in offiziellen Regelwerken betont. Es fehlt jedoch Evidenz zur konkreten Ausgestaltung der AMV. Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt "Ganzheitliches Vorgehen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge – Untersuchung zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis" konzipiert, in dem die BAuA untersucht, unter welchen Bedingungen AMV stattfindet und ob der ganzheitliche Ansatz umgesetzt wird.

Zum Auftakt des Projekts wurden elf Experteninterviews mit Vertreterinnen und Vertretern der fachpolitischen Vereinigungen und Interessenvertretungen sowie der Wissenschaft geführt. In einem weiteren Arbeitspaket wurden Betriebsärztinnen und -ärzte (BÄ) aus verschiedenen Betreuungssettings befragt – niedergelassene Arbeitsmediziner, Ärzte in arbeitsmedizinischen Diensten und Werksärzte. Derzeit werden im Projekt ergänzend 30 vertiefende Interviews mit BÄ ausgewertet. In einem weiteren Projektteil ist geplant, über Interviews die Sicht von Unternehmensleitungen und Beschäftigten auf die betriebsärztliche Tätigkeit zu erheben.

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Die BAuA-Forschung zur ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge ist ein gutes Beispiel für unsere konkrete Arbeit im Bereich "Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes". Ein aufschlussreiches Interview mit Dr. Falk Liebers und Dr. Solveig Aupers dazu findet sich in der BAUA: AKTUELL - AUSGABE 3/2024 auf Seite 6.

Fokus Logistik: Arbeitsschutzhandeln in vernetzten Arbeitsstrukturen

Eine Vernetzte Arbeitswelt benötigt einen entsprechend vernetzten Arbeitsschutz: Dort, wo Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig sind, müssen diese Arbeitgeber miteinander kooperieren. Ein gutes Beispiel ist die Logistik, wo beim Be- und Entladen die Beschäftigten des Transportunternehmens mit denen des Empfängers einen Arbeitsplatz teilen. Mit ca. 90.000 Unfällen pro Jahr beim Be- und Entladen von Lkw bzw. Flurförderzeugen gibt es hier dringenden Nachbesserungsbedarf. Diese Unfälle werden nach Expertenmeinung zu einem Großteil mitbedingt durch mangelhafte Sicherheitskommunikation zwischen den beteiligten Firmen. Im Forschungsprojekt "Arbeitsschutz-Handeln an den Schnittstellen von Lieferketten (INTER-OSH)" steht deshalb die Frage im Mittelpunkt, wie Betriebe auf der Management- und Beschäftigtenebene an Schnittstellen von Lieferketten zu Sicherheit und Gesundheit kommunizieren und welche konkreten Folgen dies für das Arbeitsschutzhandeln hat.

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Das BAuA Projekt INTER-OSH untersucht die Sicherheitskommunikation und Arbeitsschutzkooperation an den Schnittstellen von Lieferketten, insbesondere in der Logistik, um Unfälle beim Be- und Entladen zu reduzieren und praxisnahe Gestaltungsempfehlungen für die zwischenbetriebliche Arbeitsschutzpraxis zu entwickeln. Ein ausführlicher Artikel dazu findet sich in der BAUA: AKTUELL - AUSGABE 3/2024 auf Seite 8.

Die Rolle der BAuA in der GDA

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist ein gesetzlich festgeschriebener Baustein des modernen Arbeitsschutzes in Deutschland. Ziel dieses Bündnisses ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland entlang des Wandels der Arbeitswelt kontinuierlich zu modernisieren und Anreize für Betriebe zu schaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten weiter zu stärken. Höchstes Entscheidungsgremium der GDA ist die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK), deren Geschäfte die BAuA führt. Sie legt konkrete Arbeitsschutzziele fest und stimmt Umsetzungsmaßnahmen ab. Die NAK setzt sich aus je drei Vertreterinnen bzw. Vertretern des Bundes, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder sowie der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen. Die BAuA unterstützt die NAK …

  1. als Geschäftsstelle: Dazu gehören organisatorische und fachliche Beiträge für die NAK wie z. B. die Koordination der Zusammenarbeit aller an der GDA beteiligten Gremien und Personen, die Aufbereitung von Daten und Fakten zur Umsetzung und für Entscheidungen zur Fortentwicklung der GDA und insbesondere die Organisation von Sitzungen und Veranstaltungen der NAK sowie Pflege des GDA-Portals im Internet. www.gda-portal.de
  2. als stellvertretendes Mitglied auf der "Bank" des Bundes: In dieser Funktion wirkt sie an den strategischen Entscheidungen in der NAK mit.
  3. durch ihre Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitsgruppen der NAK: Dort bringt sie ihre Expertise ein, z. B. zu den Themenschwerpunkten Psyche, Muskel-Skelett-Belastungen und krebserzeugende Gefahrstoffe sowie bei der Evaluation der GDA. Zudem können über die Vertretungen des Bundes in der NAK Erkenntnisse zu Beratungsgegenständen eingebracht und Anknüpfungspunkte für die Weiterentwicklung der GDA und des Arbeitsschutzhandelns aufgezeigt werden.

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Die Rolle der BAuA in der GDA, welche durch ihre unterschiedlichen Rollen und vielfältigen Aufgaben – vor allem durch die Leitung der NAK-GS – wesentlich zur inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Arbeitsschutzstrukturen beiträgt. Ein ausführlicher Artikel dazu findet sich in der BAUA: AKTUELL - AUSGABE 3/2024 auf Seite 9.

Die Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Ab 2026 gilt die Mindestbesichtigungsquote: Mindestens fünf Prozent aller Betriebe pro Bundesland sollen jährlich von der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht besichtigt werden. Um diese Quoten auszuwerten, wurde in der BAuA die Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BfSuGA) eingerichtet. Sie erhält von jedem Land einen vordefinierten Datensatz zu den fraglichen Besichtigungen. Die BfSuGA nutzt diese Daten, um ein Monitoring der staatlichen Aufsichtstätigkeiten zu etablieren und den Bund so in seinen Berichtspflichten zu unterstützen. Ländergespräche und Hospitationen bilden weitere wichtige Grundlagen für die Arbeit der Bundesfachstelle. Durch ergänzende qualitative Daten wird es möglich, die Erkenntnisse der Praxisakteure einzufangen, einen umfassenden Einblick in die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zu erhalten und den Veränderungen im Arbeitsschutzsystem nachzugehen.

Seite 5 der "baua: Aktuell" - Ausgabe 3/2024

Mit der Einführung der Mindestbesichtigungsquote und der Einrichtung der Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BfSuGA) soll die betriebliche Arbeitsschutzaufsicht gestärkt, deren Kontrollen systematisch ausgewertet und somit die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzsystems in Deutschland unterstützt werden. Ein ausführlicher Artikel dazu findet sich in der BAUA: AKTUELL - AUSGABE 3/2024 auf Seite 5.

Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns

Die laufende Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns ist eine gesetzliche Aufgabe, die der Mindestlohnkommission obliegt. Die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn, die im Fachbereich 1 der BAuA angesiedelt ist, unterstützt die unabhängige Mindestlohnkommission bei der Durchführung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der laufenden Evaluierung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Mindestlohnkommission legt der Bundesregierung alle zwei Jahre, i.d.R. Mitte des Jahres, einen Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vor. Der jeweils aktuelle Bericht ist auf der Webseite der Mindestlohnkommission öffentlich zugänglich. Auf der Webseite sind auch die Beschlüsse der Mindestlohnkommission über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns dokumentiert, die ebenfalls alle zwei Jahre erfolgen. Die laufende Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns erfolgt in Form eigener Forschung durch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Geschäftsstelle sowie durch die Beauftragung von externen Forschungsinstituten. Die Abschlussberichte der extern beauftragten Forschungsprojekte sowie die Publikationen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Geschäftsstelle sind auf der Webseite der Mindestlohnkommission zu finden.