Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht gemäß Marktüberwachungsgesetz (MüG) in ihrer Datenbank "Gefährliche Produkte" ihr bekannt gewordene Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten, die in Deutschland u.a. durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt sind.
Sie finden in dieser Datenbank beispielsweise einen deutschsprachigen Auszug aus den wöchentlichen RAPEX-Meldungen der EU-Kommission. Bitte beachten Sie, dass hier nur die von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten gemeldeten technischen Produkte, die auf dem deutschen Markt aufgefunden wurden bzw. in Deutschland hergestellt wurden und ein Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Benutzer aufweisen, gelistet sind.
Darüber hinaus macht die Bundesanstalt an dieser Stelle Anordnungen gemäß § 19 Abs. 1 MüG i.V.m. § 8 MüG Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 3 Buchstabe b, c, d und g der Verordnung (EU) 2019/1020 und § 8 MüG Absatz 2 Satz 3 sowie entsprechende Maßnahmen nach unmittelbar anwendbaren Rechtsakten der Europäischen Union bekannt.
Bis zum 15. Juli 2021 wurden Untersagungsverfügungen gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 26 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, 7, 8 und 9 und Absatz 4 ProdSG vom 08. November 2011 (BGBl. Jahrgang 2011 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. November 2011) bekannt gemacht.