Informationen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für Beschäftigte
Konsequente Flächendesinfektion leistet einen wichtigen Beitrag, um Infektionen zu vermeiden. Für das Personal, das die Desinfektion durchführt, muss dabei die Hautverträglichkeit sichergestellt werden. Die BAuA empfiehlt daher, stets geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden.
Knapp 1.850 Hautschäden wurden 2013 im Gesundheitsdienst im Zusammenhang mit Desinfektionsmitteln als Berufskrankheit bestätigt. Die Tendenz ist steigend.
In einem Pilotprojekt hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) daher die Praxis der Flächendesinfektion analysiert. Und wir haben bei Fortbildungen und Messen mit Hygieneexperten, Anwendern und Herstellern gesprochen. Als zentrales Ergebnis zeigte sich: Verbesserungspotenzial besteht unter anderem bei der Auswahl und Verwendung von Schutzhandschuhen.
Im derzeit laufende Zulassungsverfahren für Desinfektionsmittel nach EU-Biozidverordnung Nr. 528/2012 besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, auf die Verbesserung der unterstützten, integrierten oder direkten Anwendungssicherheit der Produkte hinzuwirken. Da Schutzhandschuhe weiterhin die häufigste Schutzmaßnahme vor Hautexposition sind, sollte ihre Wirksamkeit durch eine qualifizierte Auswahl und Verwendung sichergestellt sein. Dafür setzt sich die BAuA als Zulassungsstelle weiterhin ein.