Navigation und Service

Sie haben für ein Produkt fristgerecht einen Antrag auf Zulassung nach BPR 528/2012 gestellt, welcher sich in der Bewertung befindet: Betreffen die neuen Regelungen der ChemBiozidDV auch die Meldung und Aktualisierung von Produkten, die sich derzeit im Entscheidungsverfahren befinden?

Die Meldung und Aktualisierung von Meldungen ist im Rahmen der ChemBiozidDV auch für Produkte erforderlich, die sich aktuell in Deutschland in einem laufenden Entscheidungsverfahren befinden.

Um diesen Regelungen zu entsprechen, muss eine vorhandene Meldung für dieses Biozidprodukt aktualisiert, das heißt, um die neuen Meldeangaben ergänzt werden oder, sofern noch keine Meldung für dieses Biozidprodukt vorliegt, diese nachgeholt werden. Die Aktualisierung der Meldung hat solange zu erfolgen, wie die gemeldeten Produkte noch ohne eine Zulassung auf dem Markt bereitgestellt werden können.

ChemBiozidDV Nr. 13

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK