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In meiner Meldung wird der Hinweis "aktuell nicht verkehrsfähig" angezeigt. Was muss ich tun?

Sollte der Hinweis "aktuell nicht verkehrsfähig" (graue Schrift) angezeigt werden, müssen Sie die Angaben zu Ihrem Produkt aktualisieren bzw. bestätigen. Gemäß § 6 Absatz 2 der ChemBiozidDV muss für Meldungen alle zwei Jahre bis spätestens zum 31. März die Richtigkeit der Angaben bestätigt werden. Werden die Angaben nicht innerhalb der Frist nach Satz 1 bestätigt, darf das Biozidprodukt so lange nicht im Inland auf dem Markt bereitgestellt werden, bis die Daten bestätigt wurden.

Hilfestellung zur Durchführung der Bestätigung finden Sie in unserem Anwenderleitfaden.

ChemBiozidDV Nr. 11

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