Können auch Personen ohne sicherheitstechnische Fachkunde zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden?

Die Bestellung von Personen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die noch nicht über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde im Sinne des § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verfügen, ist möglich, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber sich verpflichtet, die Fachkraft in einer festzulegenden Frist entsprechend fortbilden zu lassen (§ 18 ASiG). Die Ausnahmegenehmigung kann der Arbeitgeber bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde beantragen. Dies bedeutet, dass eine Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und damit die Aufnahme der Funktion als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister bei Vorliegen der vorgeschriebenen Basisqualifikation (Meister, Techniker oder Ingenieur) mit einer Ausnahmegenehmigung auch schon während der Qualifizierungsphase möglich ist.

Publikationen

Adressen der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden

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