Welche Vorkenntnisse können beim Erwerb der sicherheits­technischen Fachkunde anerkannt werden und dadurch den Sifa-Lehrgang verkürzen?

Der Lehrgangsträger kann auf Antrag des Lehrgangsteilnehmers über eine Verkürzung der Lernphasen in den ersten Lernfeldern aufgrund von theoretischen und praktischen Vorkenntnissen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entscheiden. In diesem Zusammenhang bewertet der Träger die Nachweise (Zeugnisse, Belege) über Qualifizierungszeiten im Arbeitsschutz hinsichtlich der Lehrgangsziele. Dabei

  • darf eine Qualifizierung auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz nicht länger als fünf Jahre zurückliegen,
  • kann der Inhalt dieser Qualifizierung nur insoweit angerechnet werden, wie er der aktuellen Sifa-Qualifizierungskonzeption entspricht,
  • entbindet die Verkürzung des Qualifizierungsumfangs in keinem Fall von der Teilnahme an den Lernerfolgskontrollen.

Im weiterentwickelten Sifa-Lehrgang 3.0, der voraussichtlich ab Mitte 2023 bei allen Sifa-Lehrgangsträgern angeboten wird, verkürzen Vorkenntnisse auch ohne eine formale Entscheidung die selbstorganisieren Lernphasen (SOL): Bestandteil dieser Lernphasen ist es, dass die Teilnehmenden sich die grundlegenden Kompetenzen und das hierfür benötigte Wissen aneignen und in praktischen Beispielen einüben. Verfügen Teilnehmende bereits über die entsprechenden Vorkenntnisse, überspringen sie die Phasen der Kompetenzaneignung und ersparen sich diese Lerntage.