Wie ist ein Sifa-Lehrgang zum Erwerb der sicherheits­technischen Fachkunde aufgebaut und auf welche betrieblichen Aufgaben bereitet er vor?

Bei Sifa-Lehrgängen handelt es sich um Fachkundelehrgänge, die nicht mit einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsrecht verwechselt werden dürfen. Seit dem Jahr 2001 haben Lehrgangsträger der gesetzlichen Unfallversicherung und seit 2003 auch sonstige Lehrgangsträger den Sifa-Lehrgang in drei Ausbildungsstufen angeboten. Ausbildungsstufe III umfasste dabei die sogenannte Branchenspezifik nach den Vorgaben eines Unfallversicherungsträgers (UVT).

Die Sifa-Qualifizierung ist in den vergangenen Jahren umfassend weiterentwickelt und stärker digitalisiert worden. Die Qualifizierungsvarianten der Unfallkassen (Fernlehrgang) und der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden zu einem Qualifizierungslehrgang vereinheitlicht. Seit 2019 wird bei den Unfallversicherungsträgern (UVT) und mit einem Zeitversatz von mehreren Jahren auch bei den freien Sifa-Ausbildungsträgern der weiterentwickelte Sifa-Lehrgang eingeführt. Einige UVT, beispielsweise die BG BAU, haben bereits im 2. Halbjahr 2019 auf den weiterentwickelten Sifa-Lehrgang umgestellt. Ab 01.07.2023 wird bei allen Unfallversicherungsträgern sowie bei den freien Lehrgangsträgern voraussichtlich nur noch die weiterentwickelte Sifa-Qualifizierung angeboten werden.

Der weiterentwickelte Sifa-Lehrgang wird nicht mehr in Ausbildungsstufen, sondern in die Lernfelder 1 bis 6 unterteilt, wobei die Lernfelder 1 bis 5 den ehemaligen Ausbildungsstufen I und II entsprechen, während Lernfeld 6 die Branchenspezifik der ehemaligen Ausbildungsstufe III umfasst. Der modulartig aufgebaute blended learning Lehrgang der neuen Sifa-Qualifizierung, der unter permanentem Zugriff auf die Online-Plattform "Sifa-Lernwelt" absolviert wird, umfasst 4 Präsenzseminare à 5 Tage, 4 Präsenzseminare à 3 Tage, ca. 35 Tage begleitetes selbstorganisiertes Lernen (SOL), ca. 35 Tage in Praxisprojekten ("Praktikum"), verteilt auf bis zu 4 Praktikumsteile. Insgesamt sind über alle sechs Lernfelder sechs Lernerfolgskontrollen zu absolvieren. Allgemeine Informationen zum neugestalteten Sifa-Lehrgang sind unter folgendem Link zu finden:
https://sifa-lernwelt.dguv.de

Dort sind unter anderem Dokumente zu folgenden Themen hinterlegt:

  • das Kompetenzprofil der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • die Handlungssituationen und Outcomes der Lernfelder
  • der Ablaufplan
  • die Muster-Prüfungsordnung
  • eine Übersicht zu den Lernerfolgskontrollen

In Sifa-Lehrgängen eignen sich künftige Fachkräfte für Arbeitssicherheit die erforderliche Fachkunde an und bereiten sich damit darauf vor, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung im Betrieb zu beraten und zu unterstützen. Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind näher beschrieben in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Allgemeine Informationen zur Weiterentwicklung der Sifa-Qualifizierung finden Sie hier:
https://www.dguv.de/sifa-online/weiterentwicklung/index.jsp