Lärm

Als Lärm wird Schall bezeichnet, der zu Gehörschäden oder extra-auralen Wirkungen mit Folgen für die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten führen kann. Extra-aurale Wirkungen sind nicht auf das Gehör bezogene Effekte.

Sie können sich in einer erhöhten Fehlerquote oder in einer geringeren Aufmerksamkeit und Konzentration ausdrücken. Dies führt zu Unfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, mindert die Arbeitsleistung und verursacht letztlich betriebswirtschaftliche Kosten für die Unternehmen.

Trotz erheblicher Anstrengungen zur Lärmminderung ist Lärm immer noch einer der wesentlichen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz. Die Arbeiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) konzentrieren sich insbesondere auf präventive Maßnahmen, die den Lärm bereits an der Quelle reduzieren. Dazu gehören die Entwicklung von Gestaltungslösungen für lärmarme Arbeitsmittel und -systeme.

Aufbau europäischer und internationaler Netzwerke

Mittlerweile wurden europäische und internationale Netzwerke aufgebaut. Es wird angestrebt, eine geringere Geräuschemission von Maschinen, eine Verbesserung und Vereinfachung von Messverfahren und die Entwicklung von Verfahren zur Ermittlung des Standes der Lärmminderungstechnik zu etablieren.

Zudem wird die Weiterentwicklung einheitlicher Konzepte zur Behandlung der Emission von Maschinen im Hinblick auf die Angabe der Restgefahren und der Darstellung des Standes der Technik koordiniert. Zum Beispiel durch praktische Einkaufshilfen für betriebliche Beschaffer sowie die Unterstützung der Marktüberwachung.