Maschinen

Die europäische Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine EU-Binnenmarktrichtlinie, mit der der freie Warenverkehr für Maschinen im europäischen Binnenmarkt geregelt wird.

Steinsäge
© Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

Sie enthält grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen sowie formale Anforderungen für das erstmalige Bereitstellen von Maschinen auf dem Markt der europäischen Union, die von Herstellern und deren Bevollmächtigten, Händlern und Einführern von Maschinen zu erfüllen sind.

  • Maschinen
  • auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte für Hebezwecke
  • abnehmbare Gelenkwellen
  • unvollständige Maschinen 

Die Maschinenrichtlinie ist national durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Maschinenverordnung (9. ProdSV) umgesetzt.

Die 9. ProdSV listet im Anwendungsbereich auf, welche Produkte ihr unterliegen und welche ausgeschlossen sind. Bezüglich der zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen, der durchzuführenden Konformitätsbewertungsverfahren, der CE-Kennzeichnung sowie weiterer Regelungen verweist die 9. ProdSV auf die Anhänge der europäischen Maschinenrichtlinie. Für das Bereitstellen von Maschinen sind deshalb sowohl das ProdSG und die 9. ProdSV als auch die Anhänge der Maschinenverordnung 2006/42/EG von Bedeutung.

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