Hautkontakt mit Gefahrstoffen
Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
Mit den Eingangsparametern wird anhand einer Entscheidungstabelle der Schutz abgeleitet, der bei Hautkontakt notwendig ist.
Bei Bedien- und Überwachungstätigkeiten an geschlossenen Anlagensystemen mit Gefahrstoffen kann ein Hautkontakt in der Regel ausgeschlossen werden. Besondere Schutzmaßnahmen müssen jedoch z. B. bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten getroffen werden. Das Ergebnis kann ein geringer, erweiterter oder hoher Maßnahmenbedarf sein.
Tab. 3.3-4 Entscheidungstabelle – EMKG Modul Einatmen
Maßnahmenstufe 1
Wurde Maßnahmenstufe 1 ermittelt, dann reicht die konsequente Anwendung einer guten Arbeitspraxis und der Hygienestandards aus. Diese sind im EMKG in den Schutzleitfäden der Reihe 100 beschrieben.
Maßnahmenstufe 2
Ist das Ergebnis des Moduls Maßnahmenstufe 2, besteht aufbauend auf dem Schutzleitfaden 120 ein erweiterter Maßnahmenbedarf. Die Belastung ist durch den Einsatz von geeigneten Werkzeugen, Instrumenten, Arbeitsvorrichtungen oder -techniken zu verhindern oder deutlich zu reduzieren. Reicht das nicht aus, braucht der Beschäftigte eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (z. B. Chemikalienschutzhandschuhe, schutzschürzen, -schutzanzüge, Schutzschuhe, -stiefel). Eine Hilfestellung gibt der Schutzleitfaden 250. Hier sind auch zusätzliche Schutzmaßnahmen für Feuchtarbeitsplätze und für den Kontakt mit hautsensibilisierenden Gefahrstoffen beschrieben.
Schutzhandschuhe sollen nur dort eingesetzt werden, wo es notwendig ist. Denn neben der Schutzwirkung verringern diese das Tastgefühl und führen besonders bei langen Tragezeiten zur Schweißbildung; eine zusätzliche Belastung für den Beschäftigten.
Durch das Tragen von Schutzhandschuhen kann ein Hautkontakt trotzdem nie ganz ausgeschlossen werden. Ein Hautkontakt kann z. B. entstehen, wenn während des Tragens das Gesicht unbeabsichtigt berührt wird.
Maßnahmenstufe 3
In der Maßnahmenstufe 3 ist zu prüfen, ob der Gefahrstoff substituiert werden kann, sofern noch nicht erfolgt. Ist eine Substitution nicht möglich, empfiehlt das Modul den Gefahrstoff im geschlossenen System zu verarbeiten, z. B. über geschlossene Systeme zur Probenahme. Eine Hilfestellung bieten die Schutzleitfäden der Reihe 300.
Wirksamkeitskontrolle
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Umsetzung der getroffenen Schutzmaßnahmen und die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung und Hautmitteln zu prüfen. Werden technische Schutzmaßnahmen angewendet, müssen diese ebenfalls regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Die verwendete Schutzausrüstung muss vor Beginn der Tätigkeit auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (z. B. auf schadhafte Stellen oder innenseitige Verschmutzungen von Schutzhandschuhen). Bei Hautmitteln sollte regelmäßig geprüft werden, ob das Verfallsdatum überschritten ist.