Hautkontakt mit Gefahrstoffen
Art der Gefährdungen und ihre Wirkungen
Es gibt unterschiedliche Eigenschaften der verwendeten Gefahrstoffe, die zu einer Gefährdung der Haut führen können.
Hautgefährdende Gefahrstoffe sind ätzende, reizende oder sensibilisierende Stoffe und Gemische. Zu ihnen gehören beispielsweise Seifen, Säuren und Laugen, Wasch- und Reinigungsmittel. Häufig führen hautgefährdende Stoffe zu einer Entfettung der Haut und zu einer Schädigung der oberen Hautschicht, der natürlichen Schutzbarriere der Haut. Neben der Gefährdung durch Chemikalien kann diese Schutzschicht auch durch mechanische Beanspruchung oder Feuchtarbeit beschädigt werden.
Feuchtarbeitsplätze liegen dann vor, wenn Beschäftigte mehr einen erheblichen Teil ihrer Arbeit im feuchten Milieu tätig sind oder ein häufiges Reinigen oder Desinfizieren der Hände notwendig ist. Die wiederholte Schädigung der Hautschutzschicht über einen längeren Zeitraum kann zu einem toxisch-degenerativen Kontaktekzem führen. Ein typisches Beispiel sind die sog. Waschfrauenhände. Die Hände sind häufig geschwollen, die Haut ist schuppig und es bilden sich Risse, Rötungen und Schwellungen. Dies betrifft Berufsgruppen wie z. B. Reinigungskräfte, Friseure, Köche und Mitarbeiter im Gesundheitswesen.
Hautsensibilisierende Gefahrstoffe können allergische Hautekzeme auslösen. Typische Allergene sind z. B. Epoxidharze oder Metalle wie Chrom, Nickel und Kobalt. In vielen Fällen tritt ein allergisches Kontaktekzem erst nach Jahren auf. Individuelle Unterschiede bedingen unterschiedliche Risiken, an einer Hautallergie zu erkranken. Ein weiterer allergiefördernder Einflussfaktor ist eine bereits vorgeschädigte Hautschutzschicht.
Hautresorptive Stoffe gelangen über die Haut direkt in den Körper. Ein akut toxischer Gefahrstoff kann direkt zu Gesundheitsschäden führen. Eine hohe Gefährdung geht jedoch auch von hautresorptiven Stoffen mit einer chronisch toxischen, krebserzeugenden, erbgutverändernden, fruchtbarkeitsgefährdenden Wirkung aus.
Ein Stoff ist hautresorptiv, wenn er
- als akut toxisch eingestuft ist oder
- in der TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte, in der TRGS 905 – Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe oder in der MAK- und BAT- Werte Liste der DFG [1], mit "H" gekennzeichnet ist oder
- in Kapitel 8 oder 11 im Sicherheitsdatenblatt eine Angabe zur hautresorptiven Wirkung vorliegt.
Tab. 3.3-1 Kennzeichnung von hautgefährdenden Gefahrstoffen