Elektrischer Schlag und Störlichtbogen
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen
- Ist gewährleistet, dass betriebsmäßig unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können?
- Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen errichtet und betrieben?
- Werden in regelmäßigen Abständen Wiederholungsprüfungen zum Erhalten des ordnungsgemäßen Zustands durchgeführt (TRBS 1201)?
- Werden besonders vor Arbeitsbeginn Unterweisungen über mögliche Gefährdungen durch elektrischen Strom durchgeführt, einschließlich für elektrotechnische Laien (Bagger-, Kranführer und Bauarbeiter)?
- Wie wird abgesichert, dass die vorgeschriebenen Schutzabstände nicht unterschritten werden?
- Werden defekte elektrische Betriebsmittel (z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Kabelroller, Verlängerungsleitungen, Steckvorrichtungen) unverzüglich außer Betrieb genommen?
Festgestellte Gefährdungen/Mängel
- Arbeiten oder Eingriff an elektrischen Anlagen durch Fachunkundige (Laien)
- Durchführung von Arbeiten unter Spannung von ungeschulten Personen (DGUV Regel 103-011)
- sichtbare Schäden an elektrischen Betriebsmitteln ... (z. B. beschädigte Isolierungen, unzulässige Steckverbindungen oder Verlängerungsleitungen)
- Unterschreiten von vorgeschriebenen Schutzabständen durch Unkenntnis
- Fehlender Berührungsschutz ... (Abstand, Abdeckung, Umhüllung, Kapselung)
- nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von elektrischen Betriebsmitteln ... (z. B. elektrische Handwerkzeuge für innen bei Regen im Freien)
- Nichtbeachten der fünf Sicherheitsregeln ... (z. B. unterlassene Erdung an der Arbeitsstelle)
Maßnahmen
- Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen durchführen lassen
- Mängel durch die Elektrofachkraft beseitigen lassen
- über Schutzabstände, Schutzmaßnahmen und bestimmungsgemäßen Gebrauch elektrischer Betriebsmittel unterweisen
- die fünf Sicherheitsregeln konsequent einhalten
- Wiederholungsprüfungen durchführen
- elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln betreiben (DGUV Vorschrift 3)