Ortsflexibles Arbeiten

Mobiles Arbeiten beschreibt das Erbringen einer Arbeitsleistung außerhalb der Betriebs- bzw. Arbeitsstätte unter der Verwendung von (mobilen) Informations- und Kommunikationstechnologien.

Ein Beschäftigter im Home-Office sitzt am Tisch und arbeitet mit seinem Laptop während er eine Notiz schreibt.
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Beschäftigte können die Orte, an denen sie ihre informationsbezogene Tätigkeit ausüben entweder selbst festlegen oder sie werden vom Arbeitgeber vorgegeben. Mobiles Arbeiten umfasst dabei auch das gelegentliche Arbeiten von zu Hause (auch unter dem Begriff "Homeoffice" bekannt). Anders als die Telearbeit ist das Mobile Arbeiten jedoch häufig nicht vertraglich vereinbart. Im Gegensatz zu Telearbeit unterliegt Mobiles Arbeiten nicht der Arbeitsstättenverordnung (vgl. § 2 Abs. 7 ArbStättV), sondern beruht auf einer anlassbezogenen Absprache mit dem Arbeitgeber. Abzugrenzen ist Mobiles Arbeiten außerdem vom Arbeiten an ortsveränderlichen Arbeitsorten, z. B. im Personen- oder Gütertransport sowie vom Arbeiten an wechselnden Orten ohne informationsbezogene Tätigkeiten, wie zum Beispiel bei mobilen Pflegekräften oder Beschäftigten im Handwerk.

Empfehlungen zur gesundheitsförderlichen Gestaltung

Im Folgenden werden verschiedene Aspekte und Formen mobilen Arbeitens erläutert und Gestaltungsempfehlungen gegeben. Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Aspekte teilweise stark miteinander zusammenhängen und sich auch gegenseitig bedingen. Zudem unterscheidet sich die Gestaltbarkeit innerhalb der jeweiligen Bereiche. Nicht an allen Arbeitsorten ist es möglich Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung zu nehmen. Entsprechend können hier keine Empfehlungen ausgesprochen werden und das Arbeiten an diesen Orten sollte zeitlich beschränkt sein.