Grundlegende Aufgaben und Schritte zur Umsetzung
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Die Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung ist für Arbeitgeber verbindlich. Aber wie geht das eigentlich in der Praxis? Hier finden Sie nützliche Informationen, wie diese gesetzliche Verpflichtung erfüllt werden kann.
In vielen Bereichen der Wirtschaft haben in den vergangenen Jahren psychische Belastungen stark zugenommen. Damit wird die psychische Gesundheit der Beschäftigten zunehmend ein wichtiges Thema. Sowohl Krankheitszeiten als auch die Anzahl von Frühverrentungen aufgrund von gestiegenen diagnostizierten psychischen Störungen nehmen Jahr für Jahr zu. Die Gründe für diese Entwicklung sind sicherlich vielfältig. Aber unbestritten ist, dass unsere Arbeitswelt ständig vielfältiger, komplexer, dynamischer und damit auch potenziell belastender wird. Hier ist auch der Arbeitgeber in der Verantwortung. Er muss dafür sorgen, dass Arbeit nicht krank macht - weder körperlich noch psychisch. Helfen kann ihm dabei die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, um die es hier geht.
Die Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungen der Arbeit aktiv erkennen und reduzieren
Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, Anforderungen und Bedingungen der Arbeit zu beurteilen und so zu gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten minimiert werden. Dazu muss der Arbeitgeber die Gefährdungen bei der Arbeit zunächst ermitteln und dann beurteilen, welche Maßnahmen nötig sind, um sie zu reduzieren. Sofern erforderlich muss er danach geeignete Maßnahmen ergreifen und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überprüfen. Falls sich die Gegebenheiten ändern, muss er die Maßnahmen zudem entsprechend anpassen.
Neben den technisch-stofflichen Gefährdungen und der körperlichen Belastung ist auch die psychische Belastung bei der Arbeit zu berücksichtigen. Dies hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 durch Ergänzung der Ziffer 6 im § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) klargestellt.
Psychische Belastung als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung - um was geht es?
Für die Betriebe ist es wichtig zu wissen, dass es nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit der Beschäftigten geht. Vielmehr steht die Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit dem Ziel im Fokus, Gefährdungen durch die psychische Belastung der Arbeit zu minimieren. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang
- die Arbeitsinhalte,
- die Arbeitsorganisation, (unter anderem die Arbeitszeitgestaltung),
- die sozialen Beziehungen bei der Arbeit, sowie
- die Arbeitsumgebung.
Welche Aspekte dabei im Einzelnen zu betrachten sind, konkretisiert die Liste "Merkmalsbereiche und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung", auf die sich Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) verständigt haben. Sie ist auch Bestandteil der gemeinsamen Erklärung der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie finden beides unter dem Punkt "Links".
Schritt für Schritt: Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sind im Einzelnen folgende Schritte zu planen und umzusetzen:
- Festlegen von Tätigkeiten/Bereichen, für die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll,
- Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit,
- Beurteilung der psychischen Belastung,
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen (falls erforderlich),
- Kontrolle der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen,
- Aktualisierung/Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung im Falle geänderter Gegebenheiten,
- Dokumentation.
Informationen und Unterstützung
Der Arbeitgeber hat bei der Wahl der konkreten Vorgehensweisen und Methoden einen großen Spielraum. Er kann verantwortlich Verfahrensweisen wählen oder entwickeln, die zu den spezifischen Gegebenheiten im Betrieb passen. Dennoch ist die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung keineswegs beliebig. Ob die gewählten Vorgehensweisen und Methoden zweckmäßig sind, bemisst sich vor allem daran, ob damit Gefährdungen durch die psychische Belastung bei der Arbeit erkannt und wirksam reduziert werden können. In welchem Korridor sich die Umsetzung grundsätzlich bewegen sollte, vermitteln die Empfehlungen der GDA, auf die sich Bund, Länder, Unfallversicherungsträger und die Sozialpartner verständigt haben. Auch diese finden Sie unter dem Punkt "Links".
Unfallversicherungsträger und staatliche Arbeitsschutzbehörden, aber auch Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Dienstleister stellen zahlreiche Handlungshilfen, Informations- und Beratungsangebote bereit. Diese können bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sachkundig helfen und sinnvoll unterstützen. Erfahrungen und Empfehlungen zu praktisch bewährten und fachlich angemessenen Vorgehensweisen vermittelt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Fachbuch, das Sie unter "Publikationen und Dokumente" finden.
Den einen, besten Weg gibt es nicht
Arbeitgeber sollten sich mit den Anforderungen und Möglichkeiten der Umsetzung vertraut machen, bevor sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung angehen. Dafür empfiehlt es sich die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzbehörden zu nutzen. Denn einen "one best way" für alle Betriebe gibt es nicht. So können Gefährdungen durch die psychische Belastung zum Beispiel im Rahmen von
- Mitarbeiterbefragungen,
- Arbeitsplatzbeobachtungen vor Ort,
- Workshops mit den betroffenen Beschäftigten und Führungskräften
identifiziert und gesammelt werden.
Es liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber, sich in Abstimmung mit der betrieblichen Interessenvertretung für solche Vorgehensweisen und Instrumente zu entscheiden, die zu den spezifischen Gegebenheiten im Betrieb passen. Dafür sollten sich die Beteiligten genügend Zeit nehmen und auch Basiskenntnisse aneignen. Zudem empfiehlt es sich, Vorgehensweisen ggf. erst einmal zu erproben, bevor sie für den ganzen Betrieb festgelegt werden.