Belastungsarten

In einem gemeinsamen Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden auf Grundlage von Fachliteratur und Expertenbefragungen sechs relevante Belastungsarten definiert.

Körperfortbewegung

Diese Belastungsart berücksichtigt die Bewegung des Körpers zu einem Arbeitsort oder in einem Arbeitsbereich. Die Bewegung wird dabei unabhängig vom Aufbringen erhöhter Aktionskräfte beurteilt.

Wenn während der Fortbewegung erhöhte Kräfte aufgebracht werden müssen, sollten je nach Art der Tätigkeit zusätzlich die Belastungsarten "Heben, Halten Tragen", "Ziehen, Schieben", oder "Ganzkörperkräfte" berücksichtigt werden.

Art der Fortbewegung beeinflusst die Belastungshöhe

Gehen, Steigen auf Schrägen, Treppen oder Leitern, Klettern und Kriechen gehören zur Körperfort-bewegung ohne Hilfsmittel. Eine andere Art der Fortbewegung ist das Fahren mit Muskelkraft auf Fahrrädern mit oder ohne unterstützenden Elektroantrieb. Die Art der Fortbewegung bestimmt auch die Belastungshöhe. Ein entscheidender Aspekt ist dabei, wie lange die Belastung andauert. Hinzu kommen belastungsartspezifische Bedingungen wie das Gewicht der mitgeführten Lasten oder Ausrüstung und deren Lastschwerpunkt, die Bewegungsgeschwindigkeit und der Zustand des Fahrwegs. Die Ausführungsbedingungen wie Nässe und Kälte sowie die Verteilung der Belastung über die Schicht spielen ebenfalls eine Rolle.

Fortbewegung bezieht große Muskelgruppen ein

Körperfortbewegung erfordert eine hohe Energiebereitstellung. Sie ist geprägt von überwiegend dynamischer Muskelarbeit. Das bezieht große Muskelgruppen ein und führt dadurch zu einer kardiopulmonalen Beanspruchung. Neben dem Herz-Kreislauf-System können sowohl die unteren Extremitäten, also Hüfte, Oberschenkel, Knie, Sprunggelenk und Füße, als auch gegebenenfalls der untere Rücken von Überbeanspruchungen betroffen sein.

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