Beleuchtung von Arbeitsstätten
Gute Beleuchtung am Arbeitsplatz soll gutes Sehen unterstützen sowie Unfälle und zu starke Beanspruchungen der Augen zu vermeiden
Beleuchtung von Arbeitsstätten wirkt direkt auf Beschäftigte und besitzt eine Relevanz beim Arbeitsschutz. Dabei werden neben den klassischen Faktoren wie Sehleistung und Sehkomfort auch aktuelle Herausforderungen wie die nicht-visuellen Lichtwirkungen betrachtet.
Die Beleuchtung am Arbeitsplatz hat die Funktion den Sehvorgang zu verbessern sowie Unfälle und zu starke Beanspruchungen der Augen zu vermeiden. Beispielsweise können zu niedriges Beleuchtungsniveau, auftretende Blendung oder eine ungleichmäßige Beleuchtung zu nervlichen Belastungen, visueller Ermüdung und allgemeiner Senkung von Sicherheit und Leistungsbereitschaft führen. Demnach trägt eine gute Beleuchtung dazu bei, die Aktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern, was sich positiv auf Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter auswirkt. Anforderungen des Arbeitsschutzes an die Beleuchtung von Arbeitsstätten beziehen sich in erster Linie auf Aspekte der Sehleistung und die Vermeidung von visuellem Diskomfort bzw. visueller Ermüdung.
Einzuhaltende Schutzziele der Beleuchtung von Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgeschrieben. Darüber hinaus konkretisieren die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Neben den visuellen Lichtwirkungen wie Sehleistung und Sehkomfort rücken die sogenannten nicht-visuellen Lichtwirkungen zunehmend in den Fokus des Arbeitsschutzes. Mit der Erforschung der nicht-visuellen Lichtwirkungen wurde eine unmittelbare Verbindung zwischen Licht und Gesundheit hergestellt. Nicht-visuelle Wirkungen beschreiben den Einfluss des Lichts auf Physiologie, Stimmung und Verhalten. Weiterhin stehen die nicht-visuellen Lichtwirkungen im engen Zusammenhang mit Faktoren der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt.
Den Ausgangspunkt für die Anwendung der nicht-visuellen Lichtwirkungen bildete die Entdeckung blaulichtempfindlicher Sehzellen im menschlichen Auge. Eine Aktivierung dieser Zellen mit blauem Licht ruft einen aufmerksamen und wachen Zustand hervor. Tageslicht gibt der inneren Uhr die notwendigen Hinweise über die Tageszeit und ermöglicht damit die Anpassung wichtiger Körperfunktionen an die äußere Umgebung. Demnach verwendet der Körper die Lichtinformationen beispielsweise zur Anpassung der Körperkerntemperatur, zur Ausschüttung von Stresshormonen am Morgen oder zur Unterdrückung von Dunkelhormonen am Abend und in der Nacht.
Wie diese neuen Erkenntnisse bei der Beleuchtung von Arbeitsstätten berücksichtigt werden können, ist aktuell Gegenstand intensiver Diskussionen. Nähere Informationen dazu enthält das KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung.