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Anlagen- und Betriebssicherheit

Sicherheit beim Betrieb von Anlagen und Aufzügen

Im EU-Recht wird zwischen der Beschaffenheit und der Verwendung von Arbeitsmitteln getrennt. Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln greift die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den ihr nachgeordneten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Arbeiterin in einem Zellstoffwerk © Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

Auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde zur Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) eingerichtet, dessen Geschäftsstelle von der Gruppe 2.4 geführt wird. Wesentliche Aufgabe des ABS ist die Konzipierung eines gefährdungsorientierten schlanken Regelwerks zur Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung.

Die Sicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen wird in Bezug auf Betriebsanforderungen im Sinne der Systemsicherheit gesondert betrachtet. Dabei geht es um die Sicherheit der Prozessführung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich der Tätigkeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr bei Betriebsstörungen. Als gesetzliche Grundlagen dienen neben der Betriebssicherheitsverordnung u. a. auch die Gefahrstoffverordnung und von den Umweltrechtsvorschriften insbesondere die Störfall-Verordnung.

Anlagensicherheit

Nicht nur bei der Herstellung von verfahrenstechnischen Anlagen und Aufzügen müssen Sicherheitsgrundsätze beachtet werden. Auch im täglichen Einsatz müssen Anlagen und Aufzüge sicher bleiben, gewartet und geprüft werden.

Anforderungen an die Beschaffenheit und damit den sicheren Aufbau von Anlagen und Apparaten sowie Aufzügen werden mit mehreren EU-Richtlinien gestellt. Damit soll gewährleistet werden, dass nur sichere Anlagen auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr sind.
Allerdings endet Arbeitsschutz nicht mit der Übergabe von Anlagen vom Hersteller an die Betreiber: Auch in den nachfolgenden Jahren muss sichergestellt werden, dass der Betrieb von Anlagen und Prozessen sicher bleibt. Hierzu werden an der BAuA eine Reihe von Aktivitäten unternommen, um den sicheren Betrieb von Prozess- und Aufzugsanlagen zu gestalten.

Publikationen

Weitere Informationen

Sicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen

Anlagensicherheit in der Prozess- und chemischen Industrie sowie Energiewirtschaft

Mehr erfahren : Sicherheit in verfahrenstechnischen Anlagen …

Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)

Das Beratungsgremium des BMAS zur Betriebssicherheitsverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung sowie zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

Mehr erfahren : Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) …

Publikationen

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