Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblätter sind besonders relevant für Verwender von Chemikalien, schließlich liefern sie Informationen zur Identität des jeweiligen Produktes. Hier erfahren Sie, wie Sie ein solches Dokument richtig erstellen.

Ein Sicherheitsdatenblatt vor Flaschen
© Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

Das Erstellen eines Sicherheitsdatenblattes ist eine Herausforderung für jedes Unternehmen. Der Einsatz von Softwareprodukten kann Unternehmer als Handlungshilfe unterstützen - die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt jedoch beim Inverkehrbringer.

Die unten verlinkten Webseiten rund um das Thema "Sicherheitsdatenblatt" helfen Ihnen beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern und bieten Ihnen Informationen über die Aktivitäten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Der Inverkehrbringer eines Produktes ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist. Wichtig ist, dass dieses Dokument regelmäßig an den aktuellen Wissensstand angepasst wird. Dies ist der Fall, wenn neue Informationen Auswirkungen auf Risikomanagementmaßnahmen haben, neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden oder Zulassungen sowie Beschränkungen erfolgt sind. Grundsätzliche Anforderungen über das Verfassen von Sicherheitsdatenblättern enthält Artikel 31 (Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter) in Verbindung mit Anhang II (Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts) der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 erhielt der Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Fassung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 vom 18. Juni 2020. Nicht berücksichtigt in dieser Fassung sind bislang die neuen Gefahrenklassen, die mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 vom 19. Dezember 2022 in die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 aufgenommen wurden.

Leitfäden

Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern auf der Grundlage der REACH-Verordnung ist in den "Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erläutert.

Bei seiner 59. Sitzung am 14. und 15. November 2016 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) die Neufassung TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" beschlossen. Sie wurde im März 2017 im Gemeinsamen Ministerialblatt und im Internet veröffentlicht.

Bei seiner 69. Sitzung am 8. und 9. Dezember 2021 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Änderungen und Ergänzungen der TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" beschlossen. Eine Neufassung der TRGS 220 wurde im März 2022 im Gemeinsamen Ministerialblatt und im Internet veröffentlicht.

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Ab dem 01.01.2021 bzw. 31.12.2022 geltende Änderungen im Sicherheits­datenblatt

Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Anhangs II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

(PDF, 832 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Verordnung (EU) 2020/878, Anhang (gültig seit Januar 2021) (letzte Änderungen hervorgehoben)

(PDF, 456 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Ab dem 01.06.2015 geltende Änderungen im Sicherheits­datenblatt

Verordnung (EU) Nr. 2015/830 vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) hinsichtlich des Anhangs II

(PDF, 548 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Verordnung (EU) Nr. 2015/830, Anhang (gültig ab Juni 2015) (letzte Änderungen hervorgehoben)

(PDF, 193 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Artikel "Last Minute: Warum die Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt nochmals geändert wurden", Gefahrstoffe aktuell, 6 (2015), S. 4-5

(PDF, 76 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Weitere Informationen

Forschungsprojekte

ProjektnummerF 2415 StatusAbgeschlossenes Projekt Vom Registrierungsdossier über das Sicherheitsdatenblatt zur Gefährdungsbeurteilung - Datenverfügbarkeit und -qualität zwischen REACH und Arbeitsschutz (REACh2SDS)

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Forschung abgeschlossen

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