Dossierbewertung zur Prüfung der Datenqualität und bei Versuchsvorschlägen

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bewertet Versuchsvorschläge (testing proposals) und Registrierungsdossiers auf Erfüllung der Anforderungen (Compliance Check). Wir prüfen entsprechende Entscheidungsentwürfe und kommentieren diese.

Aufgaben der Registranten und der ECHA

Gemäß REACH-Verordnung müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen, dass ihre Stoffe die menschliche Gesundheit oder die Um-welt nicht nachteilig beeinflussen (Artikel 1(3) REACH-Verordnung).

Dieser Nachweis erfolgt über ein Registrierungsdossier, das vom Registranten bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden muss. Je nach jährlich eingesetzter Menge des Stoffes ergeben sich unterschiedlich hohe Anforderungen z.B. an nachzuweisende toxikologische Prüfungen. Wenn Prüfungen fehlen, muss der Registrant entweder einen Testvorschlag einreichen oder den Verzicht begründen. Die ECHA ist verpflichtet, alle eingereichten Testvorschläge in Bezug auf Sinnhaftigkeit des Vorschlags zu prüfen; auch damit überflüssige Tierstudien vermieden werden.

Neben den eingereichten Prüfvorschlägen werden mindestens 5 % aller eingereichten Registrierungsdossiers einem Qualitätscheck (Compliance Check) durch die ECHA unterzogen.

Mitwirken der REACH – Bewertungsstelle

In beiden Fällen prüft die REACH-Bewertungsstelle Arbeitsschutz die jeweiligen Entscheidungsentwürfe der ECHA. Sie betrachtet die dort getätigten Äußerungen zu den toxikologischen Testvorschlägen und zu Mängeln beim Qualitätscheck der Registrierungsdossiers. Sie kommentiert in den Fällen, in denen sie zu anderen Schlussfolgerungen als die ECHA kommt.

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