Beschränkung von gefährlichen Stoffen

REACH sieht eine Beschränkung von Stoffen vor, die ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder Umwelt darstellen. Wir können in solchen Fällen einen Beschränkungsvorschlag vorlegen, wenn das Problem aus unserer Sicht EU-weit geregelt werden sollte.

Mitwirken der REACH - Bewertungsstelle Arbeitsschutz

Die REACH-Verordnung gibt den Behörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Beschränkungen für Stoffe vorzuschlagen. Grundvoraussetzung ist, dass ein unannehmbares Risiko besteht, das einer europaweiten Regelung bedarf.

Beschränkungen können sich auf die Anwendung eines Stoffes selbst, auf das Vorhandensein eines Stoffes in einem Erzeugnis beziehen oder Mindeststandards beim Umgang vorschreiben. Außerhalb des Beschränkungsbereichs bleibt die Verwendung weiterhin erlaubt.

Die REACH - Bewertungsstelle Arbeitsschutz wirkt an diesem Beschränkungsverfahren mit und ermittelt, welche Risiken von bestimmten Stoffen oder Verfahren für Arbeitnehmer ausgehen. Die Ergebnisse der Ermittlung und Bewertung des Risikos sowie ein Vorschlag für eine Beschränkung werden im sogenannten Beschränkungsdossier der REACH-Verordnung dargelegt.

Teil dieses Dossiers ist eine Analyse der sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkungsmaßnahme. Die durch die Maßnahme zu erwartenden Kosten werden ihrem Nutzen gegenübergestellt. Damit wird überprüft, ob der Beschränkungsvorschlag bezogen auf das Risiko angemessen ist. Sowohl Auswirkungen auf die Anwender als auch auf die Volkswirtschaft im Allgemeinen werden dabei berücksichtigt.

Kommentierungsmöglichkeiten beteiligter Akteure und Interessierter

Beteiligte Akteure sowie Interessierte haben im Rahmen des Verfahrens mehrere Möglichkeiten, Kommentare einzubringen. Die erste Kommentierungsmöglichkeit besteht, wenn ein Stoff im Public Activity Coordination Tool (PACT) öffentlich benannt wird. In einem von Deutschland initiierten Konsultationsverfahren sammeln die Bewertungsstellen Informationen, um die geeignetste Risikomanagementmaßnahme für den entsprechenden Stoff zu ermitteln. Nach Bewertung der Kommentare werden die möglichen Risikomanagementoptionen analysiert und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen. Die Ergebnisse werden in der sogenannten Risikomanagementoptionsanalyse (RMOA) niedergelegt.
Wenn das Beschränkungsdossier in den Gremien der ECHA (Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) diskutiert wird, können die Akteure erneut ihre Kommentare zu den Stoffen und Verfahren abgeben. Alle dort getroffenen Äußerungen und eingebrachten Informationen werden bei der Entscheidung berücksichtigt.
Die abschließende Entscheidung, ob eine Beschränkung in Kraft tritt, wird auf Grundlage der Empfehlungen von RAC und SEAC durch die europäische Kommission getroffen.

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