Rechtstexte und Regelungen zum arbeitsmedizinischen Biomonitoring

Der Einsatz des Biomonitorings sowie die Interpretation und Verwendung der Messdaten unterliegen speziellen Vorschriften und Regelungen. Hier finden Sie eine kommentierte Linkliste, die Sie zu den wichtigsten Rechtstexten führt.

Die folgenden Links verweisen auf rechtlich relevante Informationen hinsichtlich Anlass, Durchführung und Bewertung arbeitsmedizinischer Biomonitoringuntersuchungen.

1. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):

Diese Verordnung regelt den Einsatz des Biomonitorings im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge als Aufgabe der Betriebsärzte und -ärztinnen.

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

2. Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 6.2 "Biomonitoring"

Diese Regel gibt vor allem Ärztinnen und Ärzten praktische Hinweise zur fachgerechten Durchführung eines Biomonitorings. Es wird konstatiert, dass die Ärzte hier im Auftrag des Arbeitgebers handeln und dieser die organisatorische Verantwortung sowie die Kosten des Biomonitorings trägt.

Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 6.2 "Biomonitoring"

3. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):

Die Gefahrstoffverordnung definiert den Begriff des biologischen Grenzwertes und regelt seine Anwendung im Rahmen des Arbeitsschutzes Gefahrstoffexponierter. Die biologischen Grenzwerte gemäß Gefahrstoffverordnung spielen eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Messergebnissen, die im Rahmen des arbeitsmedizinischen Biomonitorings gewonnen werden.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

4. TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)"

Diese TRGS enthält die aktuelle Liste der Biologischen Grenzwerte gemäß Gefahrstoffverordnung.

TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)