Anhang I Nr. 4.5 Befähigungsschein Absatz 1 Nr. 6: Wie sollten die erforderlichen Sprachkenntnissen nachgewiesen werden?

Die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang mit deutschen Regelwerken in deutscher Sprache (Amtsdeutsch) gilt als Nachweis darüber, dass die für die sichere Ausübung erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen. Darüber hinaus muss die Kommunikation mit Mitarbeitern und Dritten sichergestellt sein.

FAQ-Nr.: 009