Fragen und Antworten

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)

Um bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung eine einheitliche Vorgehensweise der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger zu gewährleisten, hatten die Länder gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern einen Frage-/ Antwort-Katalog erarbeitet, der im Dezember 2005 als LV 45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" erschien. Dieser Katalog enthält Antworten auf Auslegungsfragen der Verordnung. Der kürzlich überarbeitete Frage-/Antwort-Katalog richtet sich in erster Linie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Er ist abgestimmt mit den Unfallversicherungsträgern und dient einer Umsetzung der Aufsichts- und Beratungstätigkeit beider Aufsichtsdienste nach einheitlichen Kriterien.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Gefahrstoffverordnung (LV 45)

Vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) wurden die "Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen" überarbeitet und an die Regelungen der neugefassten Biostoffverordnung (BioStoffV) angepasst. In der 4. Auflage der LASI-Veröffentlichung 23 werden Antworten auf grundlegende Fragen zur neuen BioStoffV gegeben. Die Aspekte der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen sind weiterhin Bestandteil dieser Leitlinien. Sie sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Mit Hilfe der FAQ (Frequently Asked Questions) wird die Umsetzung der Biostoffverordnung in die Praxis erleichtert.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Biostoffverordnung (LV 23)

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