Beratung und Unterstützung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erhalten Betriebe bei ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) und der zuständigen Arbeitsschutzbehörde. Auch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Informationen und Beratung an. Bei Fragen zum Thema ist es empfehlenswert, diese Angebote nachzufragen und zu nutzen.