Anlaufstellen für externe Beratungen

Betriebsärzte

Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie sind bei ihrer Aufgabenerfüllung unabhängig und bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei.

Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) ist der Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner und vertritt seit 60 Jahren die Interessen seiner rund 3.000 ärztlichen Mitglieder im gesamten Bundesgebiet. Die organisierten ärztlichen Kolleginnen und Kollegen kommen aus allen Bereichen der betriebsärztlichen Tätigkeit, beispielsweise aus internationalen Großunternehmen, Verwaltungen, Betriebsarztzentren oder aus der freiberuflichen eigenen Praxis.

Der VDBW berät und unterstützt Sie in allen Fragen des betriebsärztlichen Arbeitsbereiches und ist akzeptierter und gefragter Ansprechpartner von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft rund um das Thema Arbeitsmedizin. Er bietet auf seiner Homepage unter anderem auch eine gezielte Betriebsarzt-Suche.

Die Kontaktadressen der Betriebsärzte, geordnet nach Postleitzahlen, finden Sie hier:

Betriebsarzt-Suche

Hinweis: Am 24. Dezember 2008 ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Die bislang im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften enthaltenen Doppelregelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurden in der ArbMedVV zusammengefasst. Welche Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin gestellt werden, die mit der Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der ArbMedVV beauftragt werden können, regelt Paragraf 7 der Verordnung.

nach oben