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Relevante Aspekte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Orientierung und Anhaltspunkte dafür, welche Aspekte bei der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf psychische Belastung im Einzelnen zu betrachten sind, bietet die Liste "Merkmalsbereiche und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung", auf die sich die GDA-Träger in ihrer Leitlinie zur Beratung und Überwachung der Betriebe im Themenfeld "psychische Belastung" verständigt haben (NATIONALE ARBEITSSCHUTZKONFERENZ, 2018) und die auch Bestandteil der gemeinsamen Erklärung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ist (BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES et al., 2013). Demnach sind bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (1) die Arbeitsinhalte, (2) die Arbeitsorganisation, (3) die sozialen Beziehungen bei der Arbeit sowie (4) die Arbeitsumgebung zu betrachten. Unabhängig von Branche und Tätigkeit notwendig ist die Beurteilung und Gestaltung von Arbeitsintensität, Arbeitszeit, Handlungsspielraum, sozialen Beziehungen und Arbeitsumgebungsbedingungen (vgl. GDA-ARBEITSPROGRAMM PSYCHE, 2017). Darüber hinaus sind tätigkeitsspezifische Belastungen zu berücksichtigen. So sind beispielsweise bei der Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeit von Polizei und Rettungskräften auch Gefährdungen durch Emotionsarbeit und etwaige traumatisierende Ereignisse einzubeziehen.

Tabelle 9-1 gibt einen Überblick über kritische Arbeitsanforderungen und -bedingungen, bei denen nach gegenwärtigem Wissensstand von einer Gefährdung durch psychische Belastung der Arbeit auszugehen ist. In Bezug genommen werden dabei zum einen einschlägige Ergonomie-Normen (u. a. DIN EN ISO 10075-2, DIN EN ISO 6385, DIN EN 29241-2), zum anderen aber auch wissenschaftliche Erkenntnisse über Gesundheitsrisiken durch psychische Belastung und Optionen menschengerechter Arbeitsgestaltung, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Projekt "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Wissenschaftliche Standortbestimmung" (F2353) systematisch zusammengetragen und bewertet wurden (BAUA, 2017). Die in der Tabelle 9-1 aufgeführten Gefährdungen sowie Möglichkeiten zur Gefährdungsvermeidung werden in den nachfolgenden Kapiteln zur Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation und sozialen Beziehungen näher beschrieben. Anforderungen an die Beurteilung und Gestaltung von Arbeitszeit werden im Kapitel Arbeitszeitgestaltung dargestellt; auf psychische Belastung durch Lärm, Beleuchtung, Klima und Mensch-Technik-Interaktion wird in den Kapiteln Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen und Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen eingegangen.

Tab.9-1 Gefährdungen durch psychische Belastung

Arbeitsaufgabe

  • unvollständige, partialisierte Tätigkeiten
  • abwechslungsarme Tätigkeiten, einseitige Anforderungen
  • unzureichende Tätigkeitsspielräume in Bezug auf Arbeits- und Pausenzeiten, Arbeitstempo, Arbeitsmittel- und -abläufe, Arbeitsziele und -menge
  • emotionale Dissonanz
  • traumatisierende Ereignisse bei der Arbeit
  • unzureichende Passung von Arbeitsanforderungen und Qualifikation der Arbeitenden
  • unzureichende Gelegenheiten zu sozialen Kontakten, sozial isolierte Arbeit

Arbeitsorganisation und Arbeitszeit

  • Ungleichgewichte von Arbeitsmenge, Aufgabenkomplexität und Arbeitszeit
  • häufige oder lang andauernde Unterbrechungen und Störungen der Arbeit
  • unzureichende Kommunikations- und Kooperationsmöglichkeiten
  • unklare Kompetenzen und Zuständigkeiten, Rollenunklarheit
  • überlange Arbeitszeiten
  • Pausenausfall
  • mangelnde Vorhersehbarkeit und Planbarkeit von Arbeitszeit
  • ungünstig gestaltete Schichtarbeit

Soziale Beziehungen

  • mangelnde soziale Unterstützung durch Kolleg/-innen und/oder Vorgesetzte
  • destruktives Führungsverhalten
  • häufige/schwere Konflikte und Streitigkeiten, verbale Aggressionen am Arbeitsplatz
  • Verletzungen der Integrität und Würde von Personen durch Mobbing, soziale Ausgrenzung, Diskriminierung

Arbeitsumgebung

  • Lärm, störende Hintergrundgeräusche
  • ungünstige klimatische Arbeitsumgebung, fehlende Einflussmöglichkeiten
  • auf Raumklima (z. B. Sonnenschutz, Regelung der Klimaanlage)
  • unzureichende Beleuchtung, fehlende Einflussmöglichkeiten auf Beleuchtungsbedingungen

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