Körperzwangshaltung

Diesen Inhalt als PDF herunterladen

Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Für die Ermittlung und Beurteilung von körperlichen Belastungen bei der Arbeit ist es sinnvoll, zunächst ein Basis-Check und Einstiegsscreening durchzuführen (Basis-Check und Einstiegsscreening bei körperlicher Belastung: Interaktives Formular (PDF, 1 MB)). Mit dem Basis-Check wird erfasst, ob eine spezielle körperliche Belastungsart (z. B. Körperzwangshaltungen) erforderlich ist (grundsätzliche Frage: "Sind Tätigkeiten erforderlich, die diese körperliche Belastungsart beinhalten?”). 

Schritt 1: Basis-Check durchführen bzw. Schritt 1 im Einstiegsscreening beantworten

  • Falls die Einstiegsfrage im Basis-Check mit "Nein" beantwortet wird, ist davon auszugehen, dass keine Belastung durch das Arbeiten in Körperzwangshaltungen vorkommt, da derartige Tätigkeiten nicht (regelmäßig) erforderlich sind.
  • Wird dagegen die Einstiegsfrage im Basis-Check mit "Ja" beantwortet, sind Tätigkeiten erforderlich, die das Arbeiten in Körperzwangshaltungen beinhalten. Daher ist eine gering oder mäßig erhöhte Belastung (Risikokategorie 1 oder 2) wahrscheinlich oder auch wesentlich erhöhte oder hohe Belastung möglich (Risikokategorie 3 oder 4). 

Schritt 2: Kriterien im Einstiegsscreening prüfen

  • Im Einstiegsscreening wird dann anhand von Kriterien weiter geprüft, ob erhöhte Belastung durch das Arbeiten in Körperzwangshaltungen vorliegt (Risikokategorie 2, 3 oder 4).
  • Sind die Kriterien nicht erfüllt, liegt zumindest eine geringe Belastung vor. Mäßig erhöhte Belastung ist möglich. Wesentlich erhöhte oder hohe Belastung ist aber unwahrscheinlich. Gestaltungsmaßnahmen sind ggf. sinnvoll. Vertiefende Gefährdungsbeurteilungen sind nur in Bedarfsfällen erforderlich, z. B. falls körperliche Beschwerden berichtet werden oder besonders schutzbedürftigte Beschäftigtengruppen (z. B. Jugendliche, Schwangere) betroffen sind.
  • Sind dagegen ein oder mehrere der Kriterien erfüllt, ist davon auszugehen, dass mäßig erhöhte Belastung wahrscheinlich ist bzw. wesentlich erhöhte Belastung oder auch hohe Belastung möglich ist (insbesondere, wenn mehrere der Kriterien erfüllt sind). Gestaltungs- und Präventionsmaßnahmen sind zu prüfen und häufig erforderlich. Vertiefende Beurteilungen (z. B. mit der Leitmerkmalmethode "Körperzwangshaltung") sind in der Regel erforderlich. 

Schritt 3: Maßnahmen finden und umsetzen

  • Wenn eine oder mehrere der Prüffragen mit "Ja" beantwortet werden, kann das Risiko zunächst durch einfache Maßnahmen reduziert werden. Dazu gehören beispielsweise die Reduzierung des Lastgewichtes, der Häufigkeit und Dauer der Vorgänge sowie die Vermeidung ungünstiger Körperhaltungen und Ausführungsbedingungen.
  • Wenn dies nicht zum Erfolg führt, ist eine detailliertere Beurteilung der Tätigkeiten erforderlich. Dies ist z. B. mit der belastungsartspezifischen Leitmerkmalmethode "Körperzwangshaltung" (LMM-KH) möglich. Mit der LMM-KH werden auf einfache Art und Weise die wesentlichen Belastungsmerkmale einer Teiltätigkeit ermittelt und dokumentiert. Anhand der Wahrscheinlichkeit einer körperlichen Überbeanspruchung und möglicher gesundheitlicher Folgen wird eine Beurteilung vorgenommen. Es können Handlungsbedarfe und Hinweise zur Arbeitsgestaltung abgeleitet werden.
  • Falls innerhalb eines Arbeitstages Körperzwangshaltungen in mehreren Teiltätigkeiten, aber mit ggf. unterschiedlicher Belastungsintensitäten, vorkommt, können diese mit dem Formblatt LMM-Multi-E zusammengerechnet werden, um einen Tages-Dosis-Wert zu erhalten und darauf beruhende Maßnahmen ableiten zu können. (Wichtiger Hinweis: Das Zusammenrechnen unterschiedlicher Belastungsarten, z. B. Körperzwangshaltung und Körperfortbewegung, zu einem Belastungs-Dosis-Wert ist nicht zulässig!)
  • Falls es arbeitsplatzbezogene Hinweise auf körperliche Überbeanspruchung gibt (z. B. viele Unfälle, hoher Krankenstand, hohe Fluktuation, Beschwerden z. B. im Muskel-Skelett-System) oder besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen am Arbeitsplatz beschäftigt werden (z. B. Jugendliche, Schwangere), ist in der Regel eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung erforderlich.

Abb. 8.6 Formblatt für die Belastungsart "Körperzwangshaltungen" (KH) des BAuA-Einstiegsscreening zur orientierenden Gefährdungsbeurteilung beim Vorliegen körperlicher Belastung. Erhöhte Belastung durch Körperzwangshaltungen liegt vor, falls ein oder mehr Kriterien im Schritt 2 "Kriterien prüfen" mit "Ja" beantwortet werden.  

nach oben