Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten

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Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle

Lässt sich eine Belastung durch Heben, Halten und Tragen nicht vermeiden, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsorganisation

Dabei sind technische und organisatorische Maßnahmen möglich:

  • Vermeidung von sich ständig wiederholenden gleichartigen Lastenhandhabungen
  • Automatisierung, Mechanisierung oder Tätigkeitswechsel und Vermeidung von Mechanisierungslücken
  • Vermeidung von Lastgewichten, die die Belastbarkeit überfordern
  • Reduzierung des Lastgewichtes
  • Einsatz von Hebehilfen und Transportvorrichtungen
  • Vermeidung von unnötigen Lastenhandhabungen
  • Optimieren der Logistik, wenig Zwischenlager
  • Möglichkeit für günstige Körperhaltungen und effektive Bewegungen schaffen
  • ergonomisch günstige Lastaufnahme und Absetzhöhe zwischen 70 cm und 110 cm ermöglichen, z. B. durch Bereitstellen/Verwenden von Hubtischen oder versenkbaren Arbeitsbühnen
  • körpernahe Lastenhandhabung ermöglichen
  • genügend Fuß- und Beinraum bereitstellen
  • sichere Arbeitsbedingungen schaffen

    • ausreichender Bewegungsraum
    • ebener, rutschfester und stabiler Boden, keine Schwellen, Absätze, Treppen bzw. Rampen
    • geeignete Arbeitsschuhe, Handschuhe anbieten
    • gute Sichtverhältnisse
    • extreme Temperaturen und Feuchtigkeit vermeiden
  • sichere Lastaufnahme gewährleisten

    • wenn möglich: keine unhandlichen oder sperrigen Lasten, sonst: ergonomische Griffgestaltung, Lastanschlagpunkte vorsehen, Tragegurte
    • Vermeidung gefährlicher Lasteigenschaften wie z. B. scharfe Kanten, undichte Flüssigkeitsbehälter
    • wenn erforderlich: Kennzeichnung höherer Lastgewichte, die nicht verringert werden können, Angabe des Gewichts, Angabe des Schwerpunkts
  • Arbeitspensum und zeitliche Verteilung der Belastungen optimieren

    • Verringerung des Arbeitstempos
    • Wechsel zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten
    • ausreichende Erholzeiten

Personenbezogene Maßnahmen

Folgende personenbezogene Maßnahmen sind zu empfehlen:

  • Unterweisung der Beschäftigten mit Erläuterungen, die eigens auf die besonderen Gefährdungen durch manuelle Lastenhandhabung ausgerichtet sind:

    • vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten
    • bei Veränderungen im Aufgabenbereich
    • bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
    • wenn besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen derartige Tätigkeiten ausführen müssen (z. B. Jugendliche, werdende Mütter)

Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

  • tätigkeitsbezogenes Training der Beschäftigten:

    • verringern der Lastgewichte, korrekte Nutzung von Hilfsmitteln
    • richtige Körperhaltung
    • richtiges Verhalten bei der Lastenhandhabung
    • vernünftige Arbeitseinteilung
    • Ausgleichsübungen
  • Information der Beschäftigten über die Möglichkeit zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (als Wunsch- oder Angebotsvorsorge)
  • individuelle Beratung der Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge:

    Rechtsgrundlage nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-MedVV) (Anhang Teil 3 (2) 4a) und nach § 11 ArbSchG:

    • Wunschvorsorge: auf Wunsch des Beschäftigten nach § 11 ArbSchG
    • Angebotsvorsorge: bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhter körperlicher Belastung durch das Heben, Halten, Tragen von Lasten (ab Risikobereich 3 nach Leitmerkmalmethode Heben, Halten und Tragen von Lasten (LMM-HHT)

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