Lärm

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Art der Gefährdungen und ihre Wirkungen

Lärmschwerhörigkeit und akuter Gehörschaden

Die auffälligsten Lärmwirkungen sind (VDI 2058 Blatt 2)

  • die allmählich eintretende Lärmschwerhörigkeit durch langjährige Lärmexposition als chronische, irreparable Schädigung, die als Berufskrankheit Nummer 2301 anerkannt werden kann. Die Entwicklung bleibender Hörminderungen als Vorstufe der chronischen Schädigung ist bei langjähriger Exposition mit A-Schalldruckpegeln ab etwa 80 dB möglich.
  • der akute Gehörschaden durch Einwirkung sehr hoher Schallimpulse, der meist als Unfallfolge gewertet wird. Ein Schadenseintritt ist bereits möglich bei einmaliger, kurzer Geräuscheinwirkung mit einem C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel ab etwa 135 dB.

Lärm verursacht aber nicht nur Gehörschäden, sondern gefährdet generell die Gesundheit und erschwert die Arbeit in Betrieb und Büro (VDI 2058 Blatt 3).

Unfallrisiko

Es besteht ein erhöhtes Unfallrisiko infolge des Überhörens von Signalen und Warnrufen oder infolge von Fehlverhalten als Schreckreaktion auf unerwartete Geräuscheinwirkung.

Beeinträchtigung von Gesundheit und Arbeitsleistung

Die Arbeitsleistung wird reduziert und die Gesundheit kann beeinträchtigt werden (VDI 2058 Blatt 3)

  • durch Erhöhung der Beanspruchung des Organismus, insbesondere bei Tätigkeiten mit hohen geistigen Anforderungen z. B. gekennzeichnet durch hohe Konzentration, Aufmerksamkeit und Gedächtnisleistung,
  • durch Störung der sprachlichen Kommunikation, z. B. bei Besprechungen am Arbeitsplatz, im Betrieb oder bei Lehrtätigkeiten,
  • bei kombinierter Belastung, z. B. auf mobilen Maschinen zusammen mit Ganzkörperschwingungen, Hitze, Kälte, Zugluft u. a.,
  • durch negative Beeinflussung physiologischer und psychischer Regulationsmechanismen, die zu erhöhtem Stress-Hormonspiegel, Verengung der peripheren Blutgefäße bzw. zu Verärgerung, Nervosität und Ähnlichem führt und die auf Dauer das Risiko für Erkrankungen z. B. des Herz-Kreislauf-Systems erhöhen kann.

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