Lärm

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Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen

  • Ist gehörschädigender Lärm unwahrscheinlich? (Anzeichen: Unterhaltung in einem Meter Abstand voneinander mit gehobener Stimme ist befriedigend möglich.)
  • Können akustische Signale bei Lärm vollständig gehört werden?
  • Können akustische Signale bei Lärm eindeutig erkannt werden?
  • Gibt es störende Geräusche, die eine sachgerechte Erledigung der Arbeitsaufgaben (Durchführung, Ergebnisse) beeinflussen?
  • Wird den Beschäftigten bei Überschreitung der unteren Auslöseschwelle Gehörschutz zur Verfügung gestellt?
  • Sind Lärmbereiche ermittelt worden?
  • Sind Lärmbereiche mit LEX,8h > 85 dB(A) bzw. LpCpeak > 137 dB(C) gekennzeichnet?
  • Werden geeignete Gehörschutzmittel getragen?
  • Werden für die kennzeichnungspflichtigen Lärmbereiche Lärmminderungsprogramme umgesetzt?
  • Werden vor der Beschaffung neuer Maschinen Geräuschemissionswerte vom Hersteller erfragt?
  • Werden bei der Beschaffung lärmarme Maschinen/Geräte ausgewählt?
  • Wurden die Beschäftigten über die sachgerechte möglichst lärmarme Verwendung von Arbeitsmitteln informiert?
  • Werden lärmarme Arbeitsverfahren angewendet?
  • Werden bei gehörschädigendem oder störendem Lärm Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet?
  • Entsprechen die akustischen Eigenschaften der Arbeitsräume dem Stand der Technik?
  • Werden Beschäftigte bei Erreichen und Überschreiten der unteren Auslösewerte über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert?
  • Erhalten die Beschäftigten bei Überschreitung der unteren Auslösewerte eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung?
  • Werden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der Beschäftigten veranlasst, wenn die oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten werden?
  • Werden die Schallschutzvorrichtungen instand gehalten?

Festgestellte Gefährdungen/Mängel

  • Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpCpeak = 135 dB(C)
  • Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h > 80 dB(A) bzw. LpCpeak > 135 dB(C)
  • Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpCpeak = 137 dB(C)
  • Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h > 85 dB(A) bzw. LpCpeak > 137 dB(C)
  • Lärm stört Sprachverständigung; störende Geräusche und Töne durch ...
  • Lärm durch ... (Maschine, Gerät, Ausblasöffnungen, Verkehr)
  • Hintergrundgeräuschpegel im Raum ist zu hoch
  • Raum ist zu hallig
  • Schallschutzvorrichtungen an Maschinen/Geräten ... sind beschädigt
  • Fenster- und Türschalldämmung ist zu gering
  • Lärmminderungsprogramm fehlt oder ist mangelhaft
  • Lärmbereiche sind nicht gekennzeichnet
  • Lärmexponierte sind nicht erfasst
  • fehlende oder ungeeignete Gehörschutzmittel
  • Gehörschutzmittel werden nicht getragen
  • keine Gehörvorsorgeuntersuchung für Lärmexponierte bei Erreichen oder Überschreiten der oberen Auslösewerte

Maßnahmen

  • lärmarme Maschinen/Geräte auswählen
  • lärmarmes Arbeitsverfahren auswählen
  • Fachleute für Lärmschutz konsultieren
  • Lärmmessung veranlassen
  • Schallausbreitungsmessung im Raum veranlassen
  • Schallschutzvorrichtung an Maschine/Gerät instand setzen oder erneuern
  • Lärmbereich kennzeichnen
  • Lärmexponierte erfassen
  • Unterweisung durchführen über ... (Lärmgefährdung, Tragen von Gehörschutz, lärmarme Verwendung von Arbeitsmitteln)
  • geeignete Gehörschutzmittel auswählen und bereitstellen
  • Tragen der Gehörschutzmittel veranlassen
  • Tragen von Gehörschutz über die gesamte Schicht sicherstellen/kontrollieren ...
  • Lärmminderungsprogramm aufstellen für Bereich
  • Schallschutzmaßnahme auswählen und realisieren ... (z. B. Kapsel, Abschirmwand, Schalldämpfer, Absorber-Deckenverkleidung)

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