Lärm
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen
- Ist gehörschädigender Lärm unwahrscheinlich? (Anzeichen: Unterhaltung in einem Meter Abstand voneinander mit gehobener Stimme ist befriedigend möglich.)
- Können akustische Signale bei Lärm vollständig gehört werden?
- Können akustische Signale bei Lärm eindeutig erkannt werden?
- Gibt es störende Geräusche, die eine sachgerechte Erledigung der Arbeitsaufgaben (Durchführung, Ergebnisse) beeinflussen?
- Wird den Beschäftigten bei Überschreitung der unteren Auslöseschwelle Gehörschutz zur Verfügung gestellt?
- Sind Lärmbereiche ermittelt worden?
- Sind Lärmbereiche mit LEX,8h > 85 dB(A) bzw. LpCpeak > 137 dB(C) gekennzeichnet?
- Werden geeignete Gehörschutzmittel getragen?
- Werden für die kennzeichnungspflichtigen Lärmbereiche Lärmminderungsprogramme umgesetzt?
- Werden vor der Beschaffung neuer Maschinen Geräuschemissionswerte vom Hersteller erfragt?
- Werden bei der Beschaffung lärmarme Maschinen/Geräte ausgewählt?
- Wurden die Beschäftigten über die sachgerechte möglichst lärmarme Verwendung von Arbeitsmitteln informiert?
- Werden lärmarme Arbeitsverfahren angewendet?
- Werden bei gehörschädigendem oder störendem Lärm Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet?
- Entsprechen die akustischen Eigenschaften der Arbeitsräume dem Stand der Technik?
- Werden Beschäftigte bei Erreichen und Überschreiten der unteren Auslösewerte über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert?
- Erhalten die Beschäftigten bei Überschreitung der unteren Auslösewerte eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung?
- Werden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der Beschäftigten veranlasst, wenn die oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten werden?
- Werden die Schallschutzvorrichtungen instand gehalten?
Festgestellte Gefährdungen/Mängel
- Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpCpeak = 135 dB(C)
- Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h > 80 dB(A) bzw. LpCpeak > 135 dB(C)
- Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpCpeak = 137 dB(C)
- Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h > 85 dB(A) bzw. LpCpeak > 137 dB(C)
- Lärm stört Sprachverständigung; störende Geräusche und Töne durch ...
- Lärm durch ... (Maschine, Gerät, Ausblasöffnungen, Verkehr)
- Hintergrundgeräuschpegel im Raum ist zu hoch
- Raum ist zu hallig
- Schallschutzvorrichtungen an Maschinen/Geräten ... sind beschädigt
- Fenster- und Türschalldämmung ist zu gering
- Lärmminderungsprogramm fehlt oder ist mangelhaft
- Lärmbereiche sind nicht gekennzeichnet
- Lärmexponierte sind nicht erfasst
- fehlende oder ungeeignete Gehörschutzmittel
- Gehörschutzmittel werden nicht getragen
- keine Gehörvorsorgeuntersuchung für Lärmexponierte bei Erreichen oder Überschreiten der oberen Auslösewerte
Maßnahmen
- lärmarme Maschinen/Geräte auswählen
- lärmarmes Arbeitsverfahren auswählen
- Fachleute für Lärmschutz konsultieren
- Lärmmessung veranlassen
- Schallausbreitungsmessung im Raum veranlassen
- Schallschutzvorrichtung an Maschine/Gerät instand setzen oder erneuern
- Lärmbereich kennzeichnen
- Lärmexponierte erfassen
- Unterweisung durchführen über ... (Lärmgefährdung, Tragen von Gehörschutz, lärmarme Verwendung von Arbeitsmitteln)
- geeignete Gehörschutzmittel auswählen und bereitstellen
- Tragen der Gehörschutzmittel veranlassen
- Tragen von Gehörschutz über die gesamte Schicht sicherstellen/kontrollieren ...
- Lärmminderungsprogramm aufstellen für Bereich
- Schallschutzmaßnahme auswählen und realisieren ... (z. B. Kapsel, Abschirmwand, Schalldämpfer, Absorber-Deckenverkleidung)
Downloads
- Geräuschdatenblatt für die Beschaffung von Maschinen
(Geräuschemissionsangaben entsprechend EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)