Elektromagnetische Felder

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Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle

Für eine detaillierte Darstellung aller Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch EMF für den gesamten Anwendungsbereich der EMFV wird aus Gründen des Umfangs auf die Technischen Regeln zur EMFV (TREMF) verwiesen. Im Folgenden werden der Einsatz sicherer Arbeitsmittel, das STOP-Prinzip, Abstandsvergrößerung und Unterweisung erläutert.

Einsatz sicherer Arbeitsmittel

Arbeitgeber dürfen nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen sicher sind. Dazu müssen die Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der entsprechenden Produktsicherheitsvorschriften wie beispielsweise der europäischen Regelungen nach Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie sowie deren nationalen Umsetzungen erfüllen und auch über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen. Arbeitgeber sollen bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln darauf achten, dass diese nach europäisch harmonisierten Produktnormen entwickelt und gebaut wurden.

TREMF Teil 3:Schutzmaßnahmen

Im Teil "Schutzmaßnahmen" werden die besonderen Festlegungen erläutert, die beim Überschreiten z. B. von ALS Anwendung finden können. Außerdem werden die Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen durch EMF im Rahmen des STOP-Prinzip beschrieben. In den Anhängen sind die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung sowie ein Muster für eine Betriebsanleitung aufgeführt.

Hinweis: Im Rahmen der EMFV handelt es sich um Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Gefährdungen durch EMF, jedoch nicht zwangsläufig um eine vollständige Vermeidung der Exposition gegenüber EMF.

Besondere Festlegungen nach §§7-18 EMFV

Um ein einheitliches Schutzniveau und größtmögliche Flexibilität bei der Bewertung von tatsächlichen und möglichen Gefährdungen durch EMF an Arbeitsplätzen zu gewährleisten, werden Arbeitgeber durch besondere Festlegungen in der EMFV unterstützt, die bei Überschreitung z. B. bestimmter ALS Anwendung finden können. Für eine detaillierte Beschreibung zur Anwendung der besonderen Festlegungen siehe TREMF Teil 3 Kapitel 4.

Substitution, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen

Falls ALS am Arbeitsplatz überschritten werden und/oder eine Einhaltung der Grenzwerte durch das Arbeitsmittel selbst nicht gewährleistet ist, sind Maßnahmen zu treffen. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt dabei nach der STOP-Rangfolge:

  1. Substitution (Anwendung alternativer Verfahren)
  2. Technische Schutzmaßnahmen (Abschirmungen, Abstandsvergrößerung zur Feldquelle)
  3. Organisatorische Maßnahmen (Zugangskontrolle, Kennzeichnung, Warnschilder, kürzere Einsatzzeiten)
  4. Persönliche Maßnahmen (persönliche Schutzausrüstungen wie Schutzkleidung, Schutzbrillen.

Die Normenreihe DIN EN 12198 behandelt allgemeine Leitsätze der Risikobewertung der Strahlenemission von Maschinen, Messverfahren für die Strahlenemission und Minderungsmaßnahmen durch Abschwächung oder Abschirmung.

Persönliche Schutzausrüstung ist geeignet, wenn bei ihrer Benutzung keine unzulässige Exposition auftreten kann. Sie muss der Verordnung (EU) 2016/425 und dem PSA-DG entsprechen.

Hinweis: Zur Zeit der Veröffentlichung dieses Ratgebers war am Markt keine PSA zum Schutz vor Gefährdungen durch EMF verfügbar.

Bereiche starker EMF sind mit Warn- beziehungsweise Verbotszeichen zu kennzeichnen, siehe TREMF Teil 3 Anhang 1.

Bei der Herstellung von Implantaten und anderen Körperhilfsmitteln wird die Möglichkeit indirekter Wirkungen berücksichtigt, deshalb wird eine möglichst hohe Störfestigkeit der Geräte angestrebt. Nach Ermittlung und Bewertung der tatsächlichen Gefährdungssituation ist der Einsatz des Beschäftigten oftmals weiterhin möglich. Idealerweise kann eine individuelle Gefährdungsbeurteilung bereits vor der Implantation durchgeführt werden und deren Ergebnisse bei der Implantation Berücksichtigung finden.

Abstandsvergrößerung

Die EMF-Exposition nimmt mit zunehmendem Abstand von der EMF-Quelle ab. Die Abstandsvergrößerung ist somit eine einfache und wirkungsvolle, wenn auch ggf. platzeinnehmende, Schutzmaßnahme.

Hinweis: Je nach EMF-Quelle nimmt eine Feldgröße pro Entfernungseinheit r mit bis zu 1/r3 ab. Ist die Abnahme der Feldgröße nicht bekannt, wird die Abnahme der Feldgröße mit 1/r angenommen.

Unterweisung der Beschäftigten

Bei möglichen Gefährdungen an Arbeitsplätzen mit EMF sind die Beschäftigen bei Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen (mindestens jährlich) zu unterweisen und über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu informieren. Für Inhalte der Unterweisung siehe § 19 EMFV. Ein wichtiger Bestandteil der Unterweisung ist die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung mit Hinweisen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

In TREMF Teil 3 Anhang 1 sind die mit einer Exposition gegenüber EMF im Zusammenhang stehenden meist verbreitetsten Verbots-, Warn- und Zusatzzeichen aufgeführt. Die Aussagekraft von Verbots- und Warnzeichen, und damit das sicherheitsgerechte Verhalten, wird in Verbindung mit einem allgemeinen Zusatzzeichen stark verbessert, siehe Abb. 6.5.

1. Zeile: Konkretisierung der möglichen Gefährdung: z. B. elektromagnetisches Feld
2. Zeile: Zielgruppe: z. B. Implantatträger
3.Zeile: einzuhaltender Sicherheitsabstand

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