Unkontrolliert bewegte Teile

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Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Gefährdungen durch unkontrolliert bewegte Teile lassen sich in drei unterschiedliche Kategorien einteilen, in Gefährdungen durch

  • kippende, pendelnde Teile,
  • rollende/gleitende Teile und
  • herabfallende oder sich lösende, berstende und wegfliegende Teile.

Gefährdungen durch kippende, pendelnde Teile

Instabile Schwerpunktlage

Kippfähig sind Gegenstände, das heißt Arbeitsgegenstände, Arbeitsmittel oder deren Teile, mit instabiler oder ungünstiger Schwerpunktlage, wie

  • schlanke, hohe oder kopflastige Teile,
  • Stapel,
  • bewegte, teilgefüllte Flüssigkeitsbehälter,
  • bewegte Teile bei Transport, Montage,
  • flache Teile bei hohen Krafteinwirkungen.

Schwerpunktverlagerung mit Kippbewegung

Eine Schwerpunktverlagerung und damit gleichzeitige Kippbewegung kann durch Anstoßen, Drücken, Hängenbleiben oder durch eigene Schwerkraft erfolgen, wie durch

  • äußere Krafteinwirkung (Horizontalkräfte), zum Beispiel maschinelle, menschliche Kräfte, Windkraft,
  • Einwirkung von Brems- oder Beschleunigungskräften, zum Beispiel bei Bremsung, Not-Halt, Anfahren, Kurvenfahrt,
  • Schwerkraftwirkung bei Änderung des Neigungswinkels von Bewegungs- oder Standflächen, zum Beispiel bei einseitigem Einsinken von Lagergut in weichen Untergrund, beim Fahren über Bodenunebenheiten,
  • Schwerkraftwirkung bei talseitigem Führen kopflastiger Teile,
  • Massenverlagerung, zum Beispiel durch Lageveränderung von Bauteilen, einseitiges Beladen mit Material, bei Kurvenfahrt teilgefüllter Flüssigkeitsbehälter, bei Verschieben von Bauteilen über Kippkante.

Vorhandene Kippsicherungen, Verankerungen oder sonstige Befestigungen können dabei überwunden werden.

Gefährdungen durch rollende/gleitende Teile

Krafteinwirkung auf rollende/gleitende Teile

Durch Einwirkung von Kräften können roll- oder gleitfähige Gegenstände, Stapelgut, Schüttgut und Ähnliches ins Rollen oder Gleiten geraten und Personen verletzen.

Einwirkende Kräfte können sein:

  • äußere Krafteinwirkung (insbesondere Stöße, Erschütterungen) durch maschinelle, menschliche Kräfte, Windkraft
  • Brems- oder Beschleunigungskräfte, zum Beispiel bei Bremsung, Not-Halt, Anfahren, Kurvenfahrt
  • Schwerkraft (horizontal wirkende Komponente), zum Beispiel bei Stapeln oder Änderung des Neigungswinkels der Standfläche.

Fehlende Schutzeinrichtungen

Gefährdungen entstehen insbesondere, wenn Schutzeinrichtungen, zum Beispiel Wegrollsicherungen oder sonstige Bewegungshindernisse, die ein Rollen oder Gleiten verhindern beziehungsweise die Teile auffangen sollen, fehlen, beseitigt oder überwunden wurden.

Gefährdungen durch herabfallende oder sich lösende, berstende und wegfliegende Teile

Mangelnde Sicherung

Gefährdungen können ausgehen von höher liegenden Gegenständen wie Werkzeugen, Werkstücken, Bauteilen, die durch

  • Lösen von Verriegelungen, Halterungen, Befestigungen,
  • Lösen von anhaftenden Gegenständen (klebend, magnetisch und Ähnliches),
  • Erschütterungen, Anstoßen, Hängenbleiben und Mitreißen,
  • Materialbruch,
  • Löcher, fehlende Begrenzungen

herabfallen und anwesende Personen treffen können.

Bersten unter Druck und durch Fliehkraft

Ein Getroffenwerden von unkontrolliert sich lösenden, berstenden und wegfliegenden Teilen beziehungsweise versprühtem oder verspritztem Material ist möglich durch

  • Zerbersten, Versprühen, Verspritzen, Herumschlagen von unter Druck oder Spannung stehenden Materialien oder Medien infolge Materialfehler/Funktionsfehler, fehlender Druckentlastung (zum Beispiel geborstene Leitungen, Verbindungen von hydraulischen oder pneumatischen Ausrüstungen, die zu Verletzungen durch herausgeschleuderte Bauteile, heraussprühende heiße Medien, schlagende flexible Schläuche unter anderem führen können),
  • Zerbersten von bewegten Teilen, Lösen von Befestigungen, Halterungen (zum Beispiel von rotierendem Werkzeug infolge Fliehkraftwirkung),
  • Auftreffen auf Bewegungshindernis und Abprallen vom Hindernis.

Durch das Fehlen von Auffangeinrichtungen beziehungsweise von persönlicher Schutzausrüstung (Helm, Gesichtsschutz, Schutzbrille) steigt die Verletzungsgefahr, siehe Abschnitt Arbeitsschutzmaßnahmen.

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