Kontrolliert bewegte ungeschützte Teile

Diesen Inhalt als PDF herunterladen

Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen

  • Sind bewegte Maschinenteile (Stoß-, Quetsch-, Scher-, Schneid-, Stich-, Fang-, Aufwickel-, Einzugstelle) im Normalbetrieb durch Schutzeinrichtungen vor freiem Zugang geschützt?
  • Sind die Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß montiert und ausreichend wirksam?
  • Müssen die bewegten Maschinenteile bei besonderen Betriebszuständen (zum Beispiel bei Einrichten, Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung) zugänglich sein und sind dafür die sicherheitstechnischen Maßnahmen, zum Beispiel durch Einschaltsperren, Freischalten, Hinweisschilder, Absperrungen, ausreichend?
  • Sind die Sicherheitsabstände beziehungsweise Engstellen ausreichend bemessen?
  • Sind die Gefahrstellen in ihrer Anordnung beziehungsweise durch Beleuchtung, Staubschutz unter anderem gut wahrnehmbar?

Festgestellte Gefährdungen/Mängel

  • bewegte Maschinenteile ... sind im Normalbetrieb frei zugänglich (Stoß-, Quetsch-, Scher-, Schneid-, Stich-, Fang-, Aufwickel-, Einzugstelle)
  • Schutzeinrichtungen fehlen / sind demontiert beziehungsweise unzureichend wirksam / defekt aus folgenden Gründen ... (fehlen schon immer, Behinderung, Zeitersparnis, Funktionsmangel, fehlende Reparatur)
  • bewegte Maschinenteile ... müssen bei bestimmten Arbeiten ... zugänglich sein (zum Beispiel Einrichten, Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung).
  • zu geringe Sicherheitsabstände ... beziehungsweise Engstellen ... zu der Gefahrstelle (hinauf-, hinüber-, herum-, hindurchgreifen; Quetschstelle für Arm, Hand, Fuß)
  • schlechte Wahrnehmbarkeit der Gefahrstellen wegen ungünstiger Umfeldbedingungen ... (zum Beispiel Beleuchtung, Staub, Lärm)

Maßnahmen

  • geeignete Schutzeinrichtungen einsetzen ... beziehungsweise instand setzen ...
  • Sicherheitsabstände einhalten ...
  • Engstellen beseitigen ...
  • Arbeitsanweisungen für besondere Betriebszustände erstellen ... (zum Beispiel Wartung, Einrichten)
  • sicherheitstechnische Maßnahmen für besondere Betriebszustände durchführen ... (zum Beispiel Einschaltsperren, Freischalten, Hinweisschilder, Absperrung)
  • bei unvermeidbaren Gefahrstellen für deren gute Wahrnehmbarkeit sorgen ... (zum Beispiel Kennzeichnung, Beleuchtung, optische oder akustische Warnsignale unter anderem)
  • enganliegende Arbeitskleidung, Haarschutz unter anderem vorgeschriebene PSA tragen ...

nach oben