Kontrolliert bewegte ungeschützte Teile

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Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle

Arten von Schutzeinrichtungen

Zum Schutz vor bewegten Maschinenteilen lassen sich unterschiedliche Schutzeinrichtungen einsetzen (siehe Abbildung 1.1-3), die im Folgenden detaillierter beschrieben werden.

Trennende Schutzeinrichtung

Räumliche Abtrennung der Gefahrstelle gegenüber dem Arbeitsbereich, so dass Personen den Gefahrbereich nicht erreichen können.
Beispiele: Verkleidungen, Verdeckungen, Umzäunungen und Ähnliches

Abweisende Schutzeinrichtung

Körperliches Hindernis, das die Zugangsmöglichkeit zum Gefahrbereich behindert durch Blockierung des freien Zugangs, ohne den Zugang völlig zu verhindern.
Beispiele: Fingerabweiser an Walzeneinläufen, Fußabweiser an Fahrrollen.

Nicht trennende Schutzeinrichtung

Einrichtung ohne trennende oder abweisende Funktion, die die Gefährdungen eliminiert oder reduziert, allein oder in Verbindung mit einer trennenden Schutzeinrichtung (meist mit Steuerungsfunktion).
Beispiele: Verriegelungseinrichtungen, Zweihandschaltungen, sensitive Schutzeinrichtungen

Abbildung 1.1-3. Schutzeinrichtungen nach DIN EN ISO 12100

Auswahl von Schutzeinrichtungen

Die Auswahl der geeigneten Schutzeinrichtung kann in Abhängigkeit vom Wirkungsbereich der Gefahrstelle, der Zugangsmöglichkeit und der notwendigen Eingriffshäufigkeit nach Abbildung 1.1-4 erfolgen.

Abbildung 1.1-4. Auswahl von Schutzeinrichtungen nach DIN EN ISO 12100

Sicherheitstechnische Anforderungen für den Normalbetrieb

Bei der Auswahl und beim Einsatz von Schutzeinrichtungen sind für den sicheren Normalbetrieb folgende Maßnahmen zu empfehlen [6] (DIN EN ISO 12100):

  • Schutzeinrichtungen sollen möglichst örtlich umfassend und zwangsläufig wirken und möglichst funktionsunabhängig vom technischen Arbeitsmittel sein.
  • Schutzeinrichtungen sollen leicht handhabbar sein. Die Anzeigen und Stellteile sollen gut wahrnehmbar bzw. gut erreichbar sowie sicher bedienbar sein und ein unbeabsichtigtes Betätigen ausschließen (DIN EN 894-1 bis -2). Erforderlichenfalls müssen sie verschließbar sein. Ein Umgehen oder außer Funktion setzen der Schutzeinrichtung mit einfachen Mitteln soll nicht möglich sein.
  • Bei Ausführung und Einsatz von trennenden Schutzeinrichtungen sollen Sicherheitsabstände gegen Erreichen von Gefahrstellen durch Hinauf-, Hinüber-, Herum- oder Hindurchreichen nach DIN EN ISO 13857, DIN EN ISO 14120 eingehalten werden (siehe "Art der Gefährdungen und deren Wirkungen" ).
  • Schutzeinrichtungen sind entsprechend den Einsatzbedingungen so auszuwählen, dass sie zuverlässig und funktionssicher wirken und bei unvermeidbaren Umgebungseinflüssen, wie Feuchtigkeit, Schmutz, Hitze, nicht ausfallen.

Sicherheitstechnische Anforderungen für besondere Betriebszustände

Folgende Maßnahmen können der Vermeidung oder Beseitigung besonderer Gefahrensituationen bei Störungsbeseitigung, Einrichten, Überprüfen, Anfahren, Probebetrieb und so weiter dienen (DIN EN ISO 12100):

  • Es sollen Möglichkeiten zum Ausweichen beziehungsweise Befreien aus dem Gefahrbereich vorhanden sein.
  • Das Not-Halt-Gerät soll in Gefahrensituationen erreichbar sein (DIN EN ISO 13850).
  • Zur Vermeidung ungewollten Einschaltens des Antriebs oder sonstiger Bewegungen durch Dritte müssen alle Energiearten sicher abgeschaltet sein.
  • Bei Energieausfall ist ein Sichlösen von Spanneinrichtungen und gefährliches Herabfallen von Werkzeugen oder Werkstücken zu verhindern, zum Beispiel durch zusätzliche Haltevorrichtungen oder selbsthemmende Vorrichtungen.
  • Bei Mehrpersonenbedienung oder Anwesenheit mehrerer Personen sind für Anfahrvorgänge optische/akustische Warneinrichtungen vorzusehen (DIN EN 981). Anfahrvorgänge und ähnliches können besser beobachtet werden, wenn trennende Schutzeinrichtungen (Verkleidungen, Verdeckungen) aus durchsichtigem Material bestehen.
  • Bei erforderlichem Aufenthalt im Gefährdungsbereich sind Einrichtungen zum gefahrlosen Betrieb, wie Zustimmeinrichtung oder Schrittschaltung oder eine Betriebsart mit sicher reduzierter Geschwindigkeit geeignet.

Organisatorische und verhaltensbezogene Anforderungen

Auf verbleibende Gefährdungen sollte nach DIN EN ISO 7010, DIN 4844-2, ASR A 1.3 mit Schildern, Sicherheitszeichen und Sicherheitsfarben hingewiesen werden. Kennzeichnungen und Beschriftungen von Stellteilen mit sicherheitsrelevanten Kenndaten (zulässiger Druck, Drehzahl, Geschwindigkeit und so weiter) unterstützen den Bediener in seinem sicherheitsgerechten Verhalten. Auf die Sinnfälligkeit zwischen der Bewegung von Stellteilen und der ausgelösten Wirkung beziehungsweise zwischen Stellteilen und Anzeigen ist zu achten (siehe Abschnitt "Mensch-Maschine/Rechner-Schnittstelle").

Sicherheitswidriges Verhalten ist zu erwarten, wenn Gefährdungen nicht erkannt werden, zum Beispiel durch ungünstige Umgebungseinflüsse (Beleuchtung, Lärm und so weiter), fehlende oder unzureichende Warneinrichtungen. Je schwerer die Erkennbarkeit von Gefahren, desto eingehender sollten Informationen und Unterweisungen der Betroffenen erfolgen.

Um ein Aufwickeln von lose hängendem Haar zu verhindern, ist eine geschlossene Kopfbedeckung erforderlich. Zum Schutz vor bewegten Maschinenteilen hilft sichere Kleidung, zum Beispiel Maschinenschutzanzüge nach DIN EN 510. Handschuhe dürfen bei Arbeiten an rotierenden Maschinenteilen nicht getragen werden. Als Schuhwerk sind zum Schutz vor Gefährdungen durch ungeschützte Maschinenteile Berufsschuhe (ohne Zehenkappen) nach DIN EN ISO 20347, DGUV Regel 112-191 ausreichend (siehe auch PSA -BV).

Bei der Auswahl und beim Einsatz von Personen ist auf deren Leistungsvoraussetzungen zu achten, insbesondere auf die erforderliche Sachkundigkeit für besondere Betriebssituationen und spezielle Tätigkeiten, zum Beispiel bei Einricht- und Umbauarbeiten, Instandhaltungsarbeiten, Überprüfungen. Die Zusammenarbeit von mehreren Beteiligten ist zu koordinieren; falls erforderlich, sind Beaufsichtigung und besondere Absicherungen festzulegen.

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