Absturz

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Absturz ist das Herabfallen von Personen auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand. Als Absturz gilt auch das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche oder das Hineinfallen und das Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen.
Abstürze sind möglich aufgrund natürlicher oder baulicher Gegebenheiten, z. B. in Arbeitsstätten, oder bei Benutzung von Arbeitsmitteln. Das Thema Absturz ist deshalb im Arbeitsschutzrecht sowohl in der Arbeitsstättenverordnung als auch in der Betriebssicherheitsverordnung Regelungsinhalt.

Abstürze sind aufgrund ihrer Häufigkeit und der Schwere der Verletzungen ein Unfallschwerpunkt. Eine Sonderauswertung der DGUV untersuchte meldepflichtige Absturzunfälle von abhängig Beschäftigten, Unternehmern, mitarbeitenden Familienangehörigen und Versicherten bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten (DGUV 2020). Die Sonderauswertung zeigt u. a.:

  • 2018 wurden knapp 39 000 meldepflichtige Absturzunfälle von abhängig Beschäftigten, Unternehmern, mitarbeitenden Familienangehörigen und Versicherten bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten erfasst.
  • die überwiegende Zahl der Betroffenen waren abhängig Beschäftigte; Unternehmer haben einen Anteil von etwa 2 %; mitarbeitende Ehegatten und Versicherte bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten sind statistisch vernachlässigbar.
  • Absturzunfälle haben einen Anteil von ca. 5 % aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle von abhängig Beschäftigten, Unternehmern, mitarbeitenden Familienangehörigen und Versicherten bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten.
  • Schwerpunkte bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen nach absoluten Zahlen liegen in den Wirtschaftszweigen Baugewerbe, Verkehr und Lagerei, verarbeitendes Gewerbe sowie Handel.
  • Ein deutlicher Schwerpunkt bezogen auf 1 000 Vollarbeiter liegt im Baugewerbe. Dort ist das Risiko eines Absturzunfalls etwa 4-mal so hoch als im Durchschnitt der betrachteten Branchen (2018: 4,81 im Baugewerbe; 1,16 im Durchschnitt aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle von abhängig Beschäftigten, Unternehmern, mitarbeitenden Familienangehörigen und Versicherten bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten).
  • Weitere Schwerpunkte bezogen auf 1 000 Vollarbeiter sind in der Wasser- und Abfallwirtschaft (2018: 3,73) sowie Verkehr und Lagerei (2018: 3,24).
  • Bezogen auf 1 000 Vollarbeiter liegt das verarbeitende Gewerbe (2018: 0,84) unter dem Durchschnitt der betrachteten Branchen (2018: 1,16).
  • Betroffen sind vor allem Bauberufe, weitere auf Baustellen tätige Berufe (z. B. Metallbau, Elektroinstallation) sowie Lkw-Fahrer.
  • Auslösende Faktoren waren besonders Leitern, Treppen, Fahrzeuge über 3,5 t sowie Gerüste.
  • Tödliche Absturzunfälle wurden 2018 insgesamt 55 gezählt. Absturzunfälle sind damit ein Sechstel (ca. 16 %) aller tödlichen Arbeitsunfälle. Die Zahl tödlicher Absturzunfälle hat sich von 2005 von 103 bis 2018 fast halbiert, bei etwa gleichem Anteil an der Gesamtzahl tödlicher Arbeitsunfälle (2005 von 601 auf 2018 mit 332).


Nach vertiefenden Untersuchungen der BG Verkehr (KÜPPERS 2019) liegen die Schwerpunkte von Absturzunfällen bei Fahrzeugen über 3,5 t bei Ladearbeiten mit einem Sturz von Ladeflächen und Fahrzeugaufbauten (54 % der untersuchten Stichprobe), beim Einsteigen ins Fahrerhaus und Aussteigen (15 %) sowie beim Sturz von einer Leiter (11 %).

Vertiefende Auswertungen der BG BAU zu Absturzunfällen im Baubereich (TEMPLINER 2020) zeigen, dass Absturz die häufigste Ursache für tödliche Arbeitsunfälle bei Bauarbeiten ist. Von 2009 bis 2018 registrierte die BG BAU insgesamt 871 tödliche Arbeitsunfälle, mehr als ein Drittel davon war Folge eines Absturzes. Fast 50 % dieser Absturzunfälle sind Unfälle mit Leitern, gefolgt von Gerüstunfällen mit mehr als 20 %. Daneben sind Abstürze infolge eines Durchbrechens nicht tragfähiger bzw. nicht durchtrittsicherer Bauteile ein weiterer Schwerpunkt; solche Absturzunfälle ereignen sich insbesondere bei Instandsetzungsarbeiten oder bei Schneeräumung auf Dächern.

Mit der Absturzhöhe steigt die Wahrscheinlichkeit tödlicher Verletzungen. Abstürze aus geringen Höhen führen aber auch bereits zu erheblichen Verletzungen. Tödliche Unfälle sind auch bei Absturzhöhen unter 2,0 m festzustellen; die Hälfte aller tödlichen Abstürze ereignete sich aus weniger als 5 m Höhe. Bei geringeren Absturzhöhen ist erkennbar, dass Kopfverletzungen einen relevanten Anteil an der Art der Verletzung haben (DGUV 2020, ZLATAR 2019); hier kann das Tragen eines Schutzhelms mit 4-Punkt-Kinnriemen zusätzlichen Schutz bieten. Entschädigungs­leistungen für Absturzunfälle, z. B. für Heilbehandlung, Verletztengeld, Renten sowie Leistungen an Hinterbliebene, führen zu erheblichen Kosten bei den gesetzlichen Unfallversicherungen, die letztlich durch die versicherten Unternehmen aufgebracht werden müssen.

Aufgrund dieser Situation wurden die rechtlichen Anforderungen zur Prävention von Abstürzen in der ArbStättV, der ASR A2.1, der TRBS 2121 mit ihren Teilen sowie mit der von der BG BAU am 01.04.2020 bekannt gemachten novellierten DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten erhöht. Beispiele sind die Verankerung von Anforderungen im Anhang der Arbeitsstättenverordnung, erhöhte Anforderung bei Absturzsicherungen für Verkehrswege auf Baustellen. Daneben ist eine Reihe neuer technischer Lösungen verfügbar, z. B. Ein-Mann-Gerüste (MARINGER 2019). Mit dem Einsatz von Building Information Modeling (BIM), weiteren digitalen Technologien entstehen neue Ansätze für die Planung (z. B. Design for Safety), Koordinierung und Dokumentation von Absturzsicherungen sowie für Ausbildung, Unterweisung und Sensibilisierung (MARTINEZ-AIRES 2018, HARDISON 2019, NADHIM 2016). Zusätzlich richten sich Präventionskampagnen an Beschäftigte und Arbeitgeber.
Die Praxis zeigt, dass auch gute technische Lösungen durch einen organisatorischen Rahmen unterstützt werden müssen. Dazu gehören z. B. Planung und Koordination von Arbeiten, eine Auswahl von Schutzmaßnahmen entsprechend dem S-T-O-P-Prinzip, Regelungen für Abnahmen und Übergaben, Unterweisung und Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten für eine sachgerechte Einschätzung von Gefährdungen.

Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

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Grenzwerte, Beurteilungskriterien

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Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle


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Vorschriften, Regelwerk, Literatur


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Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

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Autoren und Ansprechpartner

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