Absturz
Art der Gefährdungen und deren Wirkungen
Abstürze entstehen durch
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Zusammenbrechen oder Durchbrechen eines hoch gelegenen Standplatzes (unzureichende Tragfähigkeit); dies kann ausgelöst werden durch
- das Einwirken zu großer Kräfte, z. B. Überlastung durch Personen und/oder Gegenstände (Werkzeuge, Material, Aufzüge), Sturm, Kollision mit Kranen oder Baumaschinen,
- Materialversagen, z. B. durch unzureichende Dimensionierung der Gesamtkonstruktion oder einzelner Teile (z. B. nicht durchtrittsichere Bauteile), durch Verschleiß oder Korrosion,
- Versagen der Gesamtkonstruktionen, z. B. durch nicht regelkonformen Aufbau oder Umbau von Gerüsten oder nicht regelkonforme Abstützung von Schalungen.
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Umkippen, Wegrutschen oder Wegrollen eines hoch gelegenen Standplatzes (unzureichende Standfestigkeit); Beispiele sind:
- Umkippen eines Gerüsts, z. B. durch fehlende Verankerungen,
- Wegrutschen einer Leiter,
- Umkippen einer Leiter z. B. bei Ausstieg/Einstieg am oberen Ende, Kräfte durch die ausgeführten Tätigkeiten, unebene Aufstellflächen, Wegrollen einer fahrbaren Arbeitsbühne,
- Verrutschen einer Abdeckung über einer Bodenöffnung.
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Fallen, Kippen oder Rutschen einer Person über eine bzw. von einer Absturzkante durch fehlende oder unwirksame sicherheitstechnische Einrichtungen ausgelöst z. B. durch
- zu weites Hinauslehnen,
- Angestoßen werden,
- Stolpern, Ausrutschen,
- Abrutschen, z. B. von einer Leitersprosse oder einer Trittfläche,
- fehlende Wahrnehmbarkeit und fehlende Wahrnehmung einer Absturzkante,
- eine Gesundheitsstörung, Wirkungen von Alkohol oder Rauschmitteln.
Unfallbegünstigend können die auszuführenden Tätigkeiten sowie das Arbeitsumfeld wirken, z. B. durch Zwangshaltungen, Heben und Tragen schwerer Lasten, Witterung oder unzureichende Sichtverhältnisse.