Elektrischer Schlag und Störlichtbogen

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Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen

  • Ist gewährleistet, dass betriebsmäßig unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können?
  • Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen errichtet und betrieben?
  • Werden in regelmäßigen Abständen Wiederholungsprüfungen zum Erhalten des ordnungsgemäßen Zustands durchgeführt (TRBS 1201)?
  • Werden besonders vor Arbeitsbeginn Unterweisungen über mögliche Gefährdungen durch elektrischen Strom durchgeführt, einschließlich für elektrotechnische Laien (Bagger-, Kranführer und Bauarbeiter)?
  • Wie wird abgesichert, dass die vorgeschriebenen Schutzabstände nicht unterschritten werden?
  • Werden defekte elektrische Betriebsmittel (z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Kabelroller, Verlängerungsleitungen, Steckvorrichtungen) unverzüglich außer Betrieb genommen?

Festgestellte Gefährdungen/Mängel

  • Arbeiten oder Eingriff an elektrischen Anlagen durch Fachunkundige (Laien)
  • Durchführung von Arbeiten unter Spannung von ungeschulten Personen (DGUV Regel 103-011)
  • sichtbare Schäden an elektrischen Betriebsmitteln ... (z. B. beschädigte Isolierungen, unzulässige Steckverbindungen oder Verlängerungsleitungen)
  • Unterschreiten von vorgeschriebenen Schutzabständen durch Unkenntnis
  • Fehlender Berührungsschutz ... (Abstand, Abdeckung, Umhüllung, Kapselung)
  • nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von elektrischen Betriebsmitteln ... (z. B. elektrische Handwerkzeuge für innen bei Regen im Freien)
  • Nichtbeachten der fünf Sicherheitsregeln ... (z. B. unterlassene Erdung an der Arbeitsstelle)

Maßnahmen

  • Arbeiten an elektrischen Anlagen nur durch Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen durchführen lassen
  • Mängel durch die Elektrofachkraft beseitigen lassen
  • über Schutzabstände, Schutzmaßnahmen und bestimmungsgemäßen Gebrauch elektrischer Betriebsmittel unterweisen
  • die fünf Sicherheitsregeln konsequent einhalten
  • Wiederholungsprüfungen durchführen
  • elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln betreiben (Anhang DGUV Vorschrift 3)

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