Elektrischer Schlag und Störlichtbogen

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Ermittlung und Beurteilung

Eine Gefährdung durch den elektrischen Schlag und/oder Störlichtbogen liegt vor, wenn

  • die Spannung zwischen einem aktiven Teil und Erde oder die Spannung zwischen aktiven Teilen höher als 25 V Wechselspannung (Effektivwert) oder 60 V Gleich­spannung (oberschwingungsfrei) ist (DIN VDE 0100-410) und der Kurz­schluss­strom an der Arbeitsstelle > 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA Gleichstrom beträgt;
  • die Energie mehr als 350 mJ (Ladung 50 µC) beträgt (TRGS 727 Anhang D; DGUV Vorschrift 3 DA zu § 8 Nr. 1);
  • Störlichtbögen mit einer Lichtbogenarbeit > 250 kWs entstehen. Dabei sind Verbrennungen der Haut bei normaler Arbeitsbekleidung möglich (auf der Grundlage von Untersuchungen der BG Feinmechanik und Elektrotechnik und des Prüf­feldes für elektrische Hochleistungstechnik in Berlin festgelegter Grenzwert in TGL 200-0606/05);
  • bei Annährung an direkt berührbare aktive Teile die Schutzabstände der Tabelle aus Anlage 1 "Annäherungszone für nicht elektrotechnische Arbeiten" unterschritten werden.

Elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung zwischen 50 V und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 V und 1 500 V für Gleichstrom müssen den Sicherheitsgrundsätzen der Ersten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV) entsprechend beschaffen sein.

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