Beurteilungskriterien
Sensibilisierende Bakterien, Pilze und Parasiten sind in der TRBA/TRGS 406 aufgelistet und in den Einstufungslisten von Pilzen und von Parasiten (TRBA 460, TRBA 464) entsprechend gekennzeichnet. Beispiele für Bakterienarten, deren Vorkommen im Zusammenhang mit einer exogen-allergischen Alveolitis beschrieben wurden, gibt Tabelle 4.2-1 wieder. Da sie sensibilisierend auf den Atemtrakt wirken, sind insbesondere Tätigkeiten zu beachten, bei denen Aerosole entstehen.
Hinweise auf toxische und sonstige die Gesundheit schädigende Wirkungen sind in den entsprechenden Einstufungslisten zu finden (TRBA 460, TRBA 462, TRBA 464, TRBA 466).
Organismus | Quelle |
---|---|
Pantoea agglomerans | Landwirtschaft |
Arthrobacter globiformis | |
Alcaligenes faecalis | |
Brevibacterium linens | |
Staphylococcus epidermidis | |
Mycobacterium immunogenum | metallverarbeitende Industrie |
Sphingobacterium spiritivorum | Bügeleisen |
Saccharopolyspora rectivirgula | Landwirtschaft |
Thermoactinomyces vulgaris | Landwirtschaft |
Streptomyces albus | Dünger |
Bacillus subtilis | feuchtes Holz |
Eine Zuordnung zu einer Schutzstufe nach Biostoffverordnung (BioStoffV) allein aufgrund der atemwegssensibilisierenden, toxischen sowie sonstigen die Gesundheit schädigenden Wirkung ist nicht hinreichend.
Wichtiger Hinweis: Die Gefährdungen durch sensibilisierende, toxische sowie sonstige die Gesundheit schädigende Wirkungen eines Biostoffs werden durch die Schutzstufe nach BioStoffV nicht erfasst. Die Einschätzung dieser Eigenschaften ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung biologischer Arbeitsstoffe insgesamt und kann nicht losgelöst von der infektiösen Wirkung erfolgen.