Arbeitsschutzmaßnahmen
Anlegen von Fluchtwegen
Festlegung der erforderlichen Fluchtwege (Anzahl, Anordnung, Abmessung). Wichtiges Hilfsmittel ist hierbei die Gefährdungsbeurteilung.
Kennzeichnung
Dauerhafte Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen sicherstellen. Erforderlichenfalls Sicherheitsleitsystem bei erhöhten Gefährdungen einrichten (zum Beispiel bei großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen, bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder einem hohen Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität).
Freihalten der Fluchtwege
Freihalten der Fluchtwege und Notausgänge (zum Beispiel Notausgänge nicht verstellen).
Sicherheitsbeleuchtung
Ausrüstung der Fluchtwege mit einer Sicherheitsbeleuchtung, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist.
Flucht- und Rettungsplan
Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplanes (zum Beispiel bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung, Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr, Bereichen mit erhöhter Gefährdung wie explosions- und brandgefährdete Anlagen).
Räumungsübungen
Durchführung von Räumungsübungen auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne.