Beleuchtung/Licht

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Art der Gefährdungen und ihre Wirkungen

Eine übermäßige und lang andauernde Belastung des Sehapparates sowie ungenügende Beleuchtungsbedingungen können sowohl Augenbeschwerden und Kopf-schmerzen als auch Ermüdung hervorrufen, die zu Mattigkeit und herabgesetzter Aufmerksamkeit führen können. Tageslicht ist der künstlichen Beleuchtung vorzuziehen, da die Sehaufgabe bei gleichem Niveau der lichttechnischen Parameter leichter bewältigt werden kann. Deshalb sollten Arbeitsplätze fensternah (mit Sichtverbindung nach außen) und unter Berücksichtigung der Sehaufgabe eingerichtet werden.

Anforderungen an eine künstliche Beleuchtungsanlage

Häufig ist jedoch kein Zugang zu ausreichendem Tageslicht möglich, sodass künstliche Beleuchtung zum Einsatz kommen muss. An eine künstliche Beleuchtungsanlage für Arbeitsstätten sind Anforderungen zu stellen, die in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 beschrieben sind und

  • Beleuchtungsstärke,
  • Begrenzung von Blendung,
  • Farbwiedergabe,
  • Flimmern oder Pulsation sowie
  • Schatten

umfassen. Diese Anforderungen sollten in ihrer Gesamtheit betrachtet werden, da bereits die Nichteinhaltung einer Anforderung die Erfüllung der Sehaufgabe beeinträchtigen und zu einer Unfallgefahr führen kann.

Unfallursachen

Unfallgefahren können beispielsweise entstehen durch

  • unangemessene Beleuchtungsstärke; dadurch ist beispielsweise

    • die Erfüllung der Sehaufgabe gefährdet,
    • ein nicht rechtzeitiges Erkennen von Stolperstellen möglich sowie
    • ein Anstoßen von Personen an Gegenstände im Raum nicht auszuschließen;
  • zu große Beleuchtungsstärkeunterschiede innerhalb des Bereichs der Sehaufgabe

    • zwischen Arbeitsplatz und Umgebung sowie
    • im weiteren Umfeld;
  • Blendung, entweder

    • Direktblendung, z. B. unmittelbares Sehen in eine Lichtquelle oder
    • Reflexblendung, z. B. Blendung an spiegelnden Oberflächen;
  • Farbverfälschung (fehlende Erkennbarkeit von Sicherheitsfarben);
  • optische Täuschung durch stroboskopischen Effekt (scheinbarer Stillstand oder scheinbar langsamere Bewegung rotierender Teile);
  • Schattigkeit, Lichtrichtung und Kontrast, wie

    • Überdeckung von Schlagschatten und Gefahrenquellen (räumliche Ausdehnung von Stufen ist z. B. nicht klar bestimmbar),
    • unangepasste Lichtrichtung (mangelnde Erkennbarkeit von Feinheiten und eventuell Blendung) sowie
    • zu geringe oder zu große Kontrastunterschiede.

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