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Vorankündigung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde

Bei größeren Bauvorhaben ist eine Vorankündigung vor Beginn der Arbeiten erforderlich.

Der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter ist dafür verantwortlich, dass der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung übermittelt wird. Die Vorankündigung ist auch auf der Baustelle sichtbar auszuhängen.

Nach § 2 Abs. 2 Baustellenverordnung ist eine Vorankündigung für jede Baustelle zu übermitteln, bei der

  1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
  2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Bei erheblichen Änderungen ist die Vorankündigung anzupassen. Die Inhalte der Vorankündigung sind in Anhang I der Baustellenverordnung zusammengestellt.

Downloads

Download: Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 1. April 2023 (PDF, 247 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Die Tabelle zeigt die erforderlichen Pflichten nach Baustellenverordnung in der ab 1. April 2023 mit Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung (BGBl. 2023 I Nr. 1) geltenden Fassung. Die ursprüngliche Fassung dieser Tabelle, die in mehreren Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) enthalten ist, spiegelt die Rechtslage vor dem 1. April 2023 wider. Nach § 6a (neu) BaustellV obliegt es dem Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA), die RAB - und damit auch die enthaltene Tabelle - an die neue Rechtslage anzupassen. Ohne diesem Anpassungsprozess im ASTA vorgreifen zu wollen, soll die vorliegende Tabelle aber bereits jetzt für die Praxis Hinweise zur neuen Rechtslage ab dem 1. April 2023 geben.

(PDF, 247 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

zum Download : Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 1. April 2023, PDF, 247 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm

Download: Muster-Vorankündigung (PDF, 44 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Vorankündigung gemäß § 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) - Muster

(PDF, 44 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

zum Download : Muster-Vorankündigung, PDF, 44 KB, Datei ist nicht barrierefrei

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